12-08-2017 21:45
Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit einem Verkäufer, welches echt ärgerlich ist.
Ich habe vor drei Tagen auf einen Artikel geboten, mein Handy hat aber das "Komma" nicht übernommen und somit lag mein Maximalgebot bei 9867€ statt 98,67€. Da ich erst zehn Sekunden vor Schluß geboten habe, konnte ich diesen Fehler nicht mehr korrigieren und habe die Auktion gewonnen. Kurz gesagt: ich habe den Artikel für 401€ ersteigert, obwohl mein Maximalgebot bei knapp 100€ liegen sollte 😞
Ich habe dem Verkäufer sofort eine Nachricht geschrieben, ihm die Sache erklärt und um einen Kaufabbruch gebeten. Er reagiert allerdings auf keine meiner Nachrichten, hat meinen Kaufabbruch aber sofort abgelehnt. Also liest und bekommt er meine Nachrichten definitiv.
Ich hatte am selben Abend auch bei Ebay angerufen und dort wurde ich beruhigt und mir wurde geraten, erstmal abzuwarten. Theoretisch kann er mich ja verklagen, nur wie wahrscheinlich ist der Fall?
Mir lässt das Ganze keine Ruhe, nur werde ich den Artikel definitiv nicht bezahlen, da ich im Leben nicht so viel bieten wollte und ich es auch nicht fair finde, das der Verkäufer meine Nachrichten ignoriert und zu keiner Einigung bereit ist.
Er selber hat einen Verkauf mal abgebrochen, weil der Preis wohl nicht nach seinem Wunsch war (anhand der negativen Bewertung, die er vom Käufer bekommen hat). Das lässt ja darauf schließen, das er nur auf Profit aus ist... Allerdings ist er mit 20 Bewertungen noch sehr unerfahren (wodurch ich hoffe, dass er mich nicht verklagt).
Was, außer Abwarten, könnte ich noch machen? Wie würdet ihr euch verhalten?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Hier läge ein ganz klassischer, fast schon lehrbuchmäßiger Fall eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB vor, der zur Anfechtung berechtigt. Durch die Anfechtung wird deine Willenserklärung zum Kauf der Ware nichtig.
Deine Vorgehensweise, dem Verkäufer unter genauer Darlegung der Gründe zu erklären, dass du den Kaufvertrag deshalb nicht aufrecht erhalten willst, war richtig und ist auch unabdinglich erforderlich, um eine Anfechtung durchsetzen zu können.
Von Bedeutung wäre hier noch, inwiefern du den Kommafehler beweisen kannst. Rein theoretisch solltest du eine Gebotsbestätigung erhalten haben und auch bei ebay müsste deine Gebotsabgabe incl. Gebotshöhe verzeichnet sein. Wenn du das vorlegen kannst, dann brauchst du dir keinen Kopf zu machen - dann hat dein Verkäufer auch auf dem Rechtsweg keinerlei Erfolgsaussichten, seine Forderung gegen dich durchzusetzen.
Hmh.... @girlfromnrw also was mir noch aufgefallen ist: Da ist ja dieser eine Bieter der auf alle Kerzen bietet.
Der hat auch eineGebotsrücknahme und zwar bei dieser Auktion.
http://www.ebay.de/bfl/viewbids/292199111097?item=292199111097&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Hat aber -wie es die ebay Grundsätze vorschreiben - auch brav ein berichtigtes, korrektes Gebot nach gelegt, nachdem er sein viel zu hohes Gebot zurückgezogen hat.
Indes bleibt der Verdacht, dass es sich hier um einen Pusher handelt. Deine Verkäuferin selbst hat auch schon 3 Gebotsrücknahmen im Profil.
Die Käuferin die rot bewertet, ist diese hier.
https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=7donnitella7&ftab=FeedbackLeftForOthe...
Mehr kann ich dir leider nicht rausfiltern, wird dir vermutlich auch nicht viel helfen.
Andererseits: Du hast ja 'ne Rechtsschutzversicherung, also würde ich mich jetzt zurücklehnen und einfach abwarten. Bevor du nichts von der Verkäuferin hörst, würde ich auch keinen Anwalt hinzuziehen. Was du machen kannst: Druck dir mal ein paar Sachen aus um sie schon zu sichern. Auch vielleicht die Bieterlisten, aus denen man den Schluß ziehen könnte, dass gepusht wurde.
Denn in deiner gewonnenen Auktion ist ja auch nur DIESER Bieter schuld daran, dass dein Gebot so immens in die Höhe getrieben wurde.