19-08-2019 13:56
Hallo ihr Lieben!
Kurze Frage:
Habe bei einem gewerblichen Händler am Freitag etwas gekauft (und wie immer wenige Sekunden später per PayPal gezahlt).
Eben habe ich gesehen, dass ich eine volle Rückzahlung erhalten habe. Dazu bekam ich von dem Händler die Info, dass er die angebotenen Artikel leider nicht mehr an Lager hat und somit das Geschäft storniert hat.
Die (automatische?) Mail von eBay besagt nun:
"...aus folgendem Grund abgebrochen: Käufer hat darum gebeten, den kauf anzubrechen."
Das ist ja falsch, ich würde die Waren gerne haben (und würde sie auch echt dringend brauchen), also von mit ging der Wunsch ja nicht aus.
Hat dies irgendeinen Einfluss auf meine Statistik, oder meine Reputation?
Wie sieht es denn aus, dazu mal den telefonischen eBay-Kundenservice zu befragen?
Wenn ich nicht voll daneben liege, ist sowas gemäß den Grundsätzen (Servicestatus für Verkäufer glaub ich) schlicht verboten.
Mir ist zudem so, dass man deshalb den Verkäufer bei eBay melden kann.
Denn zum einen würde ich persönlich solche falsche Behauptung nicht auf mir sitzen lassen,
zum anderen hätte ich bei solch Verkäufern auch kein Problem mit solch einer Meldung.
Wo fängt dessen Unehrlichkeit an, wo hört sie auf?
Was ganz anderes wäre ja gewesen, wenn er erst den Kontakt gesucht, sein Problem beschrieben
und Dich anschließend um Einverständnis mit seiner Maßnahme gebeten hätte.
Randbemerkung:
Komisch eigentlich, dass hier die ganzen sonstigen Gewerblich-Protagonisten nichts von ihrem sonstigen Psalm ala Lieferverpflichtung, Ersatzbeschaffung etc. in den Wald hineinrufen.
Gewerblich ist eben immer besser, oder wie?
Und wenn mal doch nicht, decken wir das Mäntelchen darüber ...
Sei gegrüßt, @excludio
Nun ja,
vielleicht - vielleicht auch nicht.Ginge es denn hier nicht auch an eBay's Klingelbeutel?
"Not allowed Verboten
...
- den falschen Prozess in Mein eBay oder in Verkäufer-Cockpit Pro zu verwenden, um die Transaktion abzubrechen
- einen falschen Grund für den Abbruch auszuwählen, um zu vermeiden, dass für Ihr eBay-Konto ein Mangel vermerkt wird"
Quelle:
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/grundsatz-zum-professionellen-verkaufen-auf-ebay?...Abbruch auf Käuferwunsch = Gutschrift der Provision.Abbruch wegen Nichtverfügbarkeit = KEINE Gutschrift der Provision.Jedenfalls interpretiere ich Folgendes so, dass nur bei "Abbruch auf Käuferwunsch" bzw. Rückgabe die Provision gutgeschrieben wird.Da könnte eBay eventuell schon hinterher sein, wenn es sich um Provisions"betrug" handelt ...
"Gutschrift der Verkaufsprovision, wenn der Kauf abgebrochen wurde
Wenn der Käufer Sie darum bittet einen Kauf abzubrechen und Sie damit einverstanden sind, oder wenn Sie den Kauf abbrechen möchten, weil Sie den Artikel nicht wie vereinbart liefern können, wird Ihnen die Verkaufsprovision automatisch gutgeschrieben,
Voraussetzungen:
Der Käufer hat noch nicht bezahlt.
Sie haben die volle Rückerstattung an den Käufer über die dieselbe Zahlungsmethode veranlasst, die er genutzt hat, um den Artikel zu kaufen.
Falls der Käufer eine andere Zahlungsmethode als PayPal genutzt hat, muss er bestätigen, dass er die Rückerstattung erhalten hat."
Quelle:
https://verkaeuferportal.ebay.de/gutschrift-von-ebay-gebuehren
Mein Fehler, habe was überlesen. Deshalb durchgestrichen.