24-09-2018 17:48
Hallo,
ich habe heute eine Kommode als Alleinbieter ersteigert. Anscheinend ist dem VK der Preis zu niedrig und er behauptet jetzt die Ware ist nicht mehr zu haben.
Ich war immer der Meinung dass eine gewonnene Auktion ein gültiger Kaufvertrag ist und der VK nicht einfach zurücktreten kann. Ist er nicht dazu verpflichtet dann einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen?
Danke
Hallo @frederike2002_15
Die Aktion ist hinfällig der Verkäufer muss an dich nicht mehr Verkaufen.
Es gibt eine Gebotsrücknahme aus diesem Grund darf er die Auktion abbrechen.
@frederike2002_15
In den AGB steht dies:
"Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Findest Du hier unter § 6 Ziffer 7.
Nach meiner Auffassung trifft das hier aber nicht zu.
Denn die Gebotsrücknahme fand VOR Abgabe Deines Gebotes statt.
@frederike2002_15
Was sagt denn der Verkäufer.
Wenn ein Gebot zurückgezogen wurde muss er nicht mehr an den wieder Höchstbietenden Verkaufen.
Siehe hier.
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/223149701445?item=223149701445&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Zitat aus den AGB von Ebay... nochmal:
" Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande."
Wann bitte ist TE durch die Gebotsrücknahme oder aufgrund der Gebotsrücknahme WIEDER Höchstbietende geworden ???
@maulwurfn2014
Dieser Passus in den AGB zielt auf eine bestimmte Konstellation
und dürfte dazu dienen,
dem allergröbsten Auslosten und Hochtreiben von Geboten Einhalt zu bieten...
wenn Ebay sich denn darum wirklich scherte.
Also der Passus gilt z.B. für diesen Fall:
Bieter 1 bietet um 14 Uhr.
Bieter 2 bietet um 14 Uhr 30.
Damit ist Bieter 1 NICHT mehr Höchstbietender.
Bieter 2 ist stattdessen nun Höchstbietender.
Wenn Bieter 2 aber um 15 Uhr sein Gebot zurückzieht,
würde Bieter 1 DURCH diese Gebotsrücknahme nicht mehr überboten sein
und damit wieder zum Höchstbietenden und Käufer werden...
muss dann aber nicht mehr abnehmen.
Im Fall der TE war Gebotsabgabe und Rücknahme
aber schon Geschichte,
als sie dann ihr Gebot abgegeben hat.