31-08-2017 11:02
Guten Tag,
wieso darf ein VK einenKauf einfach abbrechen ohne die Zustimmung des Käufers einholen zu müssen?
Nach meiner kenntnis ist es im umgekehrten Fall so, dass der Käufer das Einverständnis des VK einholen muss, wenn er einen Kauf abbrechen möchte(Transaktion aufheben/stornieren).
Ich weiß, dass ggf. zivilrechtliche Ansprüche bestehen können, mich wundert nur die anscheinende Ungleichbehandlung zwischen Käufer und Verkäufer in den ebay-AGB auf der ebay-Plattform, da offensichtlich ebay hier weder etwas unternimmet noch Verwarnungen o.ä. nachvollziehbar ausgesprochen werden.
Oder habe ich etwas übersehen/missverstanden ?
Danke für konstruktive Hinweise.
Es gibt ja wenige Fälle von berechtigten Kaufabbrüchen durch Verkäufer, die auch so in der eBay-AGB bzw. den Grundsätzen genannt sind.
In Rücksprache mit dem Käufer funktioniert das wohl nur, wenn der Verkäufer es mit dem Grund "Kaufabbruch auf Käuferwunsch" durchführen möchte.