17-09-2018 12:00
@vtf06 schrieb:Ware ist defekt; Verkäufer reklamiert, dass Ohrringe vom Umtausch ausgeschlossen seien aus hygienischen Gründen, will Ersatz des defekten Teils liefern. Ich möchte Ware zurück geben.
Servus @vtf06
Tja... das BGB sagt,
bei einem Sachmangel hat der Käufer zunächst ein Recht auf Nacherfüllung...
Neulieferung oder Nachbesserung.
Das kann der Käufer zwar an sich beim Kauf von einem Gewerbetreibenden frei wählen,
aber der Verkäufer kann die gewählte Art der Nacherfüllung auch begründet ablehnen.
Sollte hier nur ein Stück vom Verschluss abgebrochen sein,
halte ich das für denkbar.
Dann schickt er so einen Verschluss nach... fertig.
Bei einem gewerblichen VK kannst Du auch widerrufen,
hast aber das Problem,
dass Du nur defekten Kram zurücksenden kannst...
Kann zu Verwicklungen führen.
Ebay - so mein Eindruck - bevorzugt komplette Rückabwicklung,
wenn man den Rückgabeprozess wählt
und darin "Artikel weicht von der Beschreibung ab"...
Aber das musst Du probieren.
Ich versuche mal andersherum:
Widerruf nach Ingebrauchnahme der Sache?
Da darfst Du vermutlich aus eigener Tasche den verfolgbaren Rückversand durchführen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es sei denn, der Verkäufer hätte in seinem Angebot "Kostenlose Rücknahme" angeboten.
Und ob nach Ingebrauchnahme der Widerruf überhaupt noch voll umfänglich zulässig ist, möchte ich fast bezweifeln (weiß es aber nicht mit Bestimmtheit zu sagen).
Oder Reklamation (Gewährleistung)?
Bei Reklamation handelt der Verkäufer doch aber richtig, wenn er einen intakten Ersatz schickt!
Er muss nicht erstatten, sondern kann auch nachbessern. Und das scheint er vorzuhaben.
War es ein gewerblicher oder ein privater Verkäufer ?
Gewerbliche Verkäufer müssen zurücknehmen, private Verkäufer dagegen nicht.