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ebay schreibt mir, dass die Besichtigung von hochwertigen Waren vor Kaufabschluss nicht erlaubt sei.

Ich habe mich vor einigen Tagen mit einem Verkäufer einer hochwertigen Ware zu einer Besichtigung derselben verabredet.

(hochwertiges optisches Gerät).

Solche Geräte kann man nur kaufen, wenn man sie vorher gesehen hat, zumal wenn eine Rückgabe ausgeschlossen ist und der Verkäufer eine Besichtigung ausdrücklich erbittet.

 

Ich habe dieses Gerät, da mir zu teuer, dann nicht gekauft.

 

Jetzt bekomme ich eine Ermanung vom ebay-Service die besagt, dass ich mich nicht mit dem Verlkäufer für eine Besichtigung hätte verabreden dürfen.

 

Ich bin nun seit über 10 Jahren be ebay als Käufer aktiv und handhabe es immer so, dass ich teure Dinge der Begierde vor einem Kauf besichtige, soweit das möglich ist (Entfernung) und von der Art des Angebotes nötig.

 

Insofern hoffe ich, dass die Ermahnung von ebay ein Witz ist.

 

Gibt er Erfahrungen dazu? Wie handhabt Ihr das?

 

Beste Grüße

 

 

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@onlex

 

Ich habe dieses Gerät, da mir zu teuer, dann nicht gekauft.

 

 

Lachende Frau Ach was..... der Artikelpreis war dir doch vorher bekannt, sowas liebe ich ja

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