Hallo, hier eine Farge an die Rechtsexperten:
Gekauft wurde: Artikel: "Windows 7 Professional Betriebssystem 32 Bit + 64 Bit ! 2 CD's zum Preis von 1." ... mit den dazugehörigen "Lizenzschlüsseln." Artikelzustand: NEU Versicherter Versand (DHL-Paket) Bezahlt mit PayPal.
Geliefert wurde: ein Zettel mit einer "Auswahl" mehrerer "Lizenzschlüssel" plus 2 selbstgebrannte Installations-CDs plus betrügerische Anleitung zur Umgehung der Microsoft Windows 7-Aktivierung. KEINE Lizenzaufkleber.
Geliefert wurde unversichert, als einfache Waren/Büchersendung
Tel. Anruf bei Microsoft, Microsoft überprüft "Lizenzschlüssel", "Lizenzschlüssel" seien "NICHT gültig"
Fall wurde von mir eröffnet.
- Verkäufer erklärt (mehrfach), er wolle zurück zahlen, tut dies aber nicht. - Kundendienst verlangt "schriftliches, urkundliches Gutachten mit Stempel" des Herstellers oder eines Fachgeschäfts. - Ob ich die CDs an Microsoft in München senden soll, mit Verlängerung der Käuferschutz-Frist ? Kundendienst: DAS sei mir überlassen, aber KEINE Verlängerung der Frist. - Fachgeschäft Arlt Computer: wir können nicht begutachten, ich soll mich an den eBay-Kundendienst wenden. (absolut verständlich, bei eBay habe ich schließlich gekauft) - Kundendienst weigert sich, vom Verkäufer die Sendungsnummer anzufordern, (PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie $3 und §3.2) stattdessen soll ich Betrugsanzeige bei der Polizei stellen, UND "schriftliches, urkundliches Gutachten mit Stempel" des Herstellers oder eines Fachgeschäfts vorweisen. - Polizei teilt auf Anfrage tel. mit, ohne Sendungsnummer kann der Verkäufer behaupten, er hätte diese Sendung gar nicht verschickt. - Kundendienst weigert sich weiterhin, vom Verkäufer die Sendungsnummer anzufordern, besteht auf Betrugsanzeige bei der Polizei, sonst KEIN Käuferschutz/Erstattung. - Ich habe das nicht gerne gemacht: Betrugsanzeige bei der Polizei ist erfolgt! - Jetzt habe ich im Web eine private Webseite des Verkäufers (von eBay mitgeteilte Verkäuferdaten stimmen exakt mit Impressum überein) gefunden, wonach er erst 16 Jahre alt ist, also minderjährig. - Verstoß gegen die eBay-AGB (§ 2).
Und nun die Frage: Hat eBay/PayPal seine Sorgfaltspflichten bezüglich einer unzulässigen Konto-Eröffnung verletzt, und ist somit für die mir dadurch entstandenen Schäden -u.a. ganz erheblicher Zeitaufwand, Schikane, usw.- unbegrenzt haftungspflichtig ??? ... 😉
Wie ist die genaue, rechtliche Sachlage ? ...
Im voraus danke Euch allen für etwaige Antworten, mfG
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