Hallo und guten morgen, möchte mal wieder um eure Meinung bitten. Habe am 12. Mai in einem Shop bei Ebay mehrere kleine neue Lego Duplo Teile bestellt, darunter ein kleiner weisser Lego Duplo Tisch fürs Puppenhaus. Dieser Tisch machte aber auf mich den Eindruck, dass er nicht ganz weiss ist, also gelblich oder eierschale, cremfarben , konnte es nicht so genau definieren. Genau diesen farblich gleichen Tisch hatten wir schon und ich dachte, dass er mit der Zeit seine Farbe verändert hat und bestellst du mal einen neuen, es kam dann genau so einer, wie wir ihn schon hatten. Meine Berwertung daher lautete " Leider etwas gelbstichig, wie unser alter Tisch, deshalb sollte es ein neuer sein. Einen Tag später die Mail vom Shop, was das denn heißen soll ? Meine Antwort " Ich weiss dass der Tisch neu ist, das habe ich ja nicht bemängelt, aber für mich sieht er nicht richtig weiss aus, das kann ja auch schon an der Herstellung liegen. Nächsten Tag bekam ich dann eine Mail mit der Bitte zur Überanbeitung. Gut habe ich gedacht, bearbeitest du die Bewertung , hast dich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Gedacht-getan. Vorher habe ich aber noch bei ebay gelesen, egal wie meine Entscheidung ausfällt, der Verkäufer muss sie akzeptieren. Etwas später kam mit der Post ein normaler Brief vom Shop mit Fristsetzung, dass er mich auffordert meine Bewertung zu überarbeiten ,andernfalls eine Meldung an den Betreiber und an den Rechtsbeistand geht. In dem Brief wurden Aussagen wie ich hätte Grenzen zur Meinungsfreiheit, unsachliche Beleidigungen , falsche Tatsachenbehauptungen usw. gemacht. Es würde ihm ein Beseitigungsanspruch aus §823 Abs,1BGH i.V.m.§1004 Abs.1Satz 1BGB zustehen. Ich find das ist schon unter Druck setzen, eine Bewertung zu bearbeiten. Warum schickt er kein Einschreiben?
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