22-05-2017 16:46
Hallo zusammen,
ich habe am 08.05. ein paar Schuhe ersteigert, die ich auch umgehend bezahlt habe (Werkstellung der Überweisung am 09.05.). Seitdem meldet sich der Verkäufer einfach nicht - er hat weder die Zahlung bestätigt, noch den Versand vorbereitet oder auf meine Mails reagiert.
daher die Frage: bin ich gezwungen auf die Ware zu warten oder kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ich würde es dem Verkäufer per Mail + per Brief (als Einschreiben) mitteilen und um Rücküberweisung meiner Zahlung bitten.
Problem ist halt, dass ich per Überweisung zahlen musste + der Versand als Päckchen erfolgt (Verkäufer hat auch vor Auktionsende nicht auf Fragen reagiert). Mit Käuferschutz ist da also nichts und ich befürchte einfach, dass er am Ende einfach behauptet er hat es versendet und die Post hat es verschlampt.
nette Info am Rande: der Verkäufer hat am gleichen Tag noch einen anderen Artikel verkauft, der auch beim Käufer angekommen ist (ersichtlich an der abgegebenen Bewertung). Von daher kommt auch Krankheit oder ähnliches nicht als Grund in Frage, warum der Verkäufer nicht auf meine Mails reagiert
@mikasa_vi schrieb:Hallo zusammen,
ich habe am 08.05. ein paar Schuhe ersteigert, die ich auch umgehend bezahlt habe (Werkstellung der Überweisung am 09.05.). Seitdem meldet sich der Verkäufer einfach nicht - er hat weder die Zahlung bestätigt, noch den Versand vorbereitet oder auf meine Mails reagiert.
daher die Frage: bin ich gezwungen auf die Ware zu warten oder kann ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten?
Ich würde es dem Verkäufer per Mail + per Brief (als Einschreiben) mitteilen und um Rücküberweisung meiner Zahlung bitten.
Problem ist halt, dass ich per Überweisung zahlen musste + der Versand als Päckchen erfolgt (Verkäufer hat auch vor Auktionsende nicht auf Fragen reagiert). Mit Käuferschutz ist da also nichts und ich befürchte einfach, dass er am Ende einfach behauptet er hat es versendet und die Post hat es verschlampt.
nette Info am Rande: der Verkäufer hat am gleichen Tag noch einen anderen Artikel verkauft, der auch beim Käufer angekommen ist (ersichtlich an der abgegebenen Bewertung). Von daher kommt auch Krankheit oder ähnliches nicht als Grund in Frage, warum der Verkäufer nicht auf meine Mails reagiert
Dir steht es jederzeit frei, einen "versicherten" Versand anzuweisen - würde der Verkäufer darauf nicht reagieren (oder auf den nicht-sendungsverfolgten Versand bestehen), würde ich ihm mitteilen, daß ich aufgrunddessen vom Kaufvertrag zurücktrete ... VOR der Bezahlung
wie kommst Du eigentlich darauf, daß der Betrag beim Verkäufer am 09.05. wertgestellt wurde? Du wirst doch wohl kaum einen entsprechenden Antrag bei der Bank gestellt haben
abgesehen davon: Du hast die Adresse des Verkäufers - schau doch erstmal, ob er eine Telefonnummer veröffentlicht hat
daß man die Wertstellung auf dem Empfängerkonto sieht, wäre mir neu - und ich nutze auch das Onlinebanking
Du siehst doch nur, wann das Geld von Dir überwiesen - oder angewiesen - wurde (Buchungstag) und letztendlich von Deiner Bank abging (Wertstellung) ... das hat aber nichts mit dem Zahlungseingang beim Empfänger zu tun