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Meine 11 jährige Tochter hat in gutem Willen etwas gekauft. Der kauf ist doch ungültig?

Moin.meine 11 jährige Tochter hat in gutem Willen etwas bei ebay gekauft. Ich habe mehrfach versucht den Verkäufer von einem kaufabbruch zu überzeugen..dieser stellt mich höchstens als spassbieter hin. Bewertet ohne vorher den Fall zu klären. Wie soll ich mich verhalten? 100% positive Bewertungen habe ich. Einen spasskauf habe ich nicht nötig.
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Ich lese hier bei zwei Benutzern Hinweise auf fehlende "Grussformeln".

Denen, die es mögen oder für nötig halten, ist es natürlich unbenommen, solche Formeln zu verwenden.

ICH halte es für Unfug. Bei einer längeren Interaktion nervt das dauernde "Guten Tag" (oder was auch immer.

ICH meine, in einem Forum sollte man sich auf Inhaltliches beschränken.

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