14-04-2019 18:00
Vor einiger Zeit berichtete die örtliche Presse über die Pfändung eines Hundes durch einen Mitarbeiter einer städtischen Behörde. Dieser soll den Hund anschließend über ebay versteigert haben. Dies dürfte aber nach den von ebay aufgestellten Grundsätzen verboten gewesen sein. Die Pfändung selbst ist nach den mir bekannten gesetzlichen Pfändungsschutz-Vorschriften (§ 27 Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie § 811c Zivilprozessordnung) ebenfalls nicht erlaubt gewesen. Wer hat hier nähere Informationen?