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angeblich nicht bezahlter Artikel

Hallo,

 

 

habe einen Artikel ersteigert und per Banküberweisung bezahlt.

 

Dieser wurde mir zugeschickt, war aber schadhaft und ich habe reklamiert.

 

Daraufhin hat die Verkäuferin gemeint, das kann nur ein Versandschaden sein und diesen beim Paketdienst reklamiert.

 

Es wurde mir zwar neue Ware zugeschickt, die aber genauso schlecht war wie die 1.

 

Und ich habe erneut reklamiert. 

 

Daraufhin wurde von der Verkäuferin plötzlich ein Fall wegen eines nicht gezahlten Artikels eröffnet.

 

Ich habe Widerspruch eingelegt. Bisherige Kontaktaufnahme mit der Verkäuferin erfolglos.

 

Bei Ebay wird der Fall nun aus "Kulanzgründen"  nicht angezeigt.

 

Finde ich eine Frechheit.

 

Kann ich was machen ???

 

Gruß

 

Birgit

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@katinka371  schrieb:

Hallo,

 

 

habe einen Artikel ersteigert und per Banküberweisung bezahlt.

 

Dieser wurde mir zugeschickt, war aber schadhaft und ich habe reklamiert.

 

Daraufhin hat die Verkäuferin gemeint, das kann nur ein Versandschaden sein und diesen beim Paketdienst reklamiert.

 

Es wurde mir zwar neue Ware zugeschickt, die aber genauso schlecht war wie die 1.

 

Und ich habe erneut reklamiert. 

 

Daraufhin wurde von der Verkäuferin plötzlich ein Fall wegen eines nicht gezahlten Artikels eröffnet.

 

Ich habe Widerspruch eingelegt. Bisherige Kontaktaufnahme mit der Verkäuferin erfolglos.

 

Bei Ebay wird der Fall nun aus "Kulanzgründen"  nicht angezeigt.

 

Finde ich eine Frechheit.

 

Kann ich was machen ???

 

Gruß

 

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Du hättest im offenem Fall deinen Überweisungsbeleg hochladen können

 

 

Da Du schon einen Vermerk von Ebay in deinem Mitgliedskonto hast, lies mal hier:

http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html

 

In bestimmten Fällen können Vermerke im eBay-Konto wieder gelöscht werden, z. B. wenn Sie belegen können, dass Sie den Artikel bezahlt haben, bevor der Fall geschlossen wurde. Sie können dann bei unserem Kundenservice Einspruch gegen den Vermerk einlegen. Wir prüfen Ihren Einspruch und löschen ggf. den Vermerk in Ihrem eBay-Konto.

Du kannst Einspruch gegen den Vermerk einlegen, indem Du den Zahlungsbeleg hier hochlädst:

 

 

https://ocs.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?OCSUploadMemberDocuments&action=signin&deptName=DERiskSupFB1

 


 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder