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Einseitiger Vertragsabbruch

Hallo,

 

nach 15 Tagen habe ich Ware, die ich von einer privaten Verkäuferin ersteigert habe, noch immer nicht erhalten (Nachtrag: Kauf ohne PayPal, ergo ohne ebay-Käuferschutz).

 

Von Anfang an gab es Kontaktschwierigkeiten  und m. E. zweifelhafte Aussagen ("Geld erst nach drei Tagen erhalten", "keine Benachrichtigung von ebay über Mails"),  dann über eine Woche Ihrerseits keinerlei Kontakt.

Erst nach ebay-Aufforderung meldete sie sich mit nur einem Satz, dass sie krank gewesen sei, traf aber keine Aussage zur Ware.

 

Ich wünschte gute Besserung und  bat um Infos zum Versand und wartete gestern den ganzen Tag erfolglos auf weitere Nachrichten, heute Morgen wurde es mir dann zu bunt, sodass ich den Ton verschärfte.

 

Die Verkäuferin reagierte erst dann wieder (ebay hatte sie mittlerweile innerhalb von 15 Tagen drei Mal aufgefordert, sich bei mir zu melden) und weigerte sich nun aufgrund der Ton-Verschärfung, mir die Ware zu senden, stattdessen würde sie mir den Betrag zurückerstatten.

 

Drohungen, mich wegen Verleumdung und übler Nachrede anzuzeigen, weil ich mich in der Zeit, da ich nichts von der Verkäuferin hörte, zwecks Kontakt zu ihr  aus Not an Ihre Ausbildungsstätte gewandt hatte, folgten. Das nur am Rande.

 

Ich möchte die Ware, nicht das Geld und bestehe auf Vertragserfüllung, ich bin auch bereit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Hat jemand von Ihnen bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, wie sind Sie weiter vorgegangen, was können Sie empfehlen?

 

Danke für hilfreiche Antworten, Beschimpfungen oder Ähnliches werden ignoriert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@mdiefemme

 

"Wenn Sie einen Artikel nicht erhalten oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, Sie aber nicht mit PayPal, Lastschrift, Kreditkarte oder Kauf auf Rechnung bezahlt haben (alles durchgeführt von PayPal), empfehlen wir Ihnen dennoch, eine Anfrage an den Verkäufer zu senden.

Gehen Sie dazu in Mein eBay zum jeweiligen Artikel und klicken Sie unter „Weitere Aktionen" auf „Problem klären". Sie werden dann weiter durch den Prozess geführt.

Sofern der Verkäufer gegen unseren Grundsatz zu Mindeststandards für Verkäufer verstoßen hat, kann er verwarnt oder sogar ganz vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden."

hier mal nachlesen: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html


Da dies nur Auswirkungen auf das Verkäufercockpit hat - Dir aber weder Geld oder Artikel bringt, solltest Du Dich auf dieses Scenario einstellen:
(Wenn es ein außereuropäischer Verkäufer ist, funktioniert es nicht bzw. max. mit höheren Kostenaufwand und evtl. einem vor Ort ansässigen Anwalt)

Schreibe mal per Einschreiben mit Rückschein und fordere ihn mit einer letzten Frist (ca. 10 Tage) zur Lieferung auf. Teile dabei auch sicherheitshalber nochmals Deine IBAN mit.

Text-Beispiel: "Sollte der Artikel nicht bis zum ....... bei mir eingetroffen sein oder der Betrag von..... € nicht bis zum ....... auf dem Konto DE........... eingegangen sein, sehe ich micht gezwungen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten."Hierbei sich aber nur auf die Erfüllung des Vertrages (also die Lieferung) beziehen!.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kannst/solltest Du einen Mahnbescheid gegen ihn erwirken (die Kosten dafür müßtest Du erstmal vorstrecken, diese werden aber gleichzeitig wieder automatisch mit eingetrieben!) und geht auch online.
Alle wesentlichen Vertragsbestandteile, Kopie des Einschreibens etc. als PDF-Datei mit einpflegen: Quittung Einschreiben/Rückschein als Nebenkosten mit in die Forderung aufnehmen.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm

Die Adresse hast Du ja noch.

Auf jeden Fall solltest Du umgehend alle Daten die Dir zur Verfügung stehen schon mal sichern (ggf. per Screen-Shot) und evtl.. bereits ausdrucken (Angebot mit Text und Bild aus dem Cache suchen, Kauf-Mail. Benachrichtigungsmail von ebay, Kaufbestätigung und alles was Du momentan noch in mein ebay "Käufe" oder Schriftverkehr im Fach "Nachrichten" darüber stehen hast.

Lesenswert: https//www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

Für eine entsprechend negative Bewertung hast Du 60 Tage (ab Kaufdatum) Zeit .

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