Einspruch gegen getroffene Entscheidung
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12-02-2019 13:46
Ich habe leider Probleme mit einem Käufer.
ich habe Anfang Januar einen Artikel verkauft, die Lieferzeit (es dauerte ca. 10 Tage, es war während der Weihnachts/Sylvesterferien) war ihm wohl zu lange.
dann kam das volle Programm:
- es wurde behauptet, Artikel sei nie angekommen
- ich schickte naiverweise Ersatzartikel hinterher, habe also dummerweise so zweimal geliefert.
- es wurde wieder behauptet, Artikel sei nie angekommen, erst als ich DHL Nummer als Beweis vorlegte, wurde zugegeben, einen Artikel erhalten zu haben.
- dann wurde behauptet, dieser Artikel sei Fehler haft was absolut gelogen ist.
-Käufer öffnete einen Fall wegen nicht geliefertem Artikel.
- eBay entschied zugunsten des Käufers ohne jemals bei mir rückzufragen.
-Paypal buchte Kaufpreis an Käufer zurück.
-stand der Dinge ist also nun, käufer hat zweimal den Artikel erhalten (nie zurückgeschickt) und zugleich den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
-Einspruch bei eBay ist nicht möglich.
Wie kann das sein?
nachdem ich mich per Mail beim Käufer beschwerte, hat er zudem noch zwei Scheinkäufe von Bekannten tätigen lassen, welche ebenfalls nie bezahlt haben, nur um negative Bewertungen abgeben zu können.
einer seiner Scheinkäufer behauptet nun auch noch, an mich überwiesen zu haben, (was natürlich nicht stimmt), und fordert eine Rüvküberweisung. Dreister gehts nimmer. Ich bin am überlegen, hier tatsächlich Strafanzeige zu stellen.
ist man als kleiner privater Verkäufer wirklich so schutzlos betrügerischen Käufern ausgeliefert?
Meine geöffneten Fälle bei den beiden Scheinkäufern werden seit 2. Februar als geöffnet gekennzeichnet, es passiert nichts.
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@b.o.s._de schrieb:Ich habe leider Probleme mit einem Käufer.
ich habe Anfang Januar einen Artikel verkauft, die Lieferzeit (es dauerte ca. 10 Tage, es war während der Weihnachts/Sylvesterferien) war ihm wohl zu lange.
dann kam das volle Programm:
- es wurde behauptet, Artikel sei nie angekommen
- ich schickte naiverweise Ersatzartikel hinterher, habe also dummerweise so zweimal geliefert.
- es wurde wieder behauptet, Artikel sei nie angekommen, erst als ich DHL Nummer als Beweis vorlegte, wurde zugegeben, einen Artikel erhalten zu haben.
- dann wurde behauptet, dieser Artikel sei Fehler haft was absolut gelogen ist.
-Käufer öffnete einen Fall wegen nicht geliefertem Artikel.
- eBay entschied zugunsten des Käufers ohne jemals bei mir rückzufragen.
-Paypal buchte Kaufpreis an Käufer zurück.
-stand der Dinge ist also nun, käufer hat zweimal den Artikel erhalten (nie zurückgeschickt) und zugleich den Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
-Einspruch bei eBay ist nicht möglich.
Wie kann das sein?
nachdem ich mich per Mail beim Käufer beschwerte, hat er zudem noch zwei Scheinkäufe von Bekannten tätigen lassen, welche ebenfalls nie bezahlt haben, nur um negative Bewertungen abgeben zu können.
einer seiner Scheinkäufer behauptet nun auch noch, an mich überwiesen zu haben, (was natürlich nicht stimmt), und fordert eine Rüvküberweisung. Dreister gehts nimmer. Ich bin am überlegen, hier tatsächlich Strafanzeige zu stellen.
ist man als kleiner privater Verkäufer wirklich so schutzlos betrügerischen Käufern ausgeliefert?
Meine geöffneten Fälle bei den beiden Scheinkäufern werden seit 2. Februar als geöffnet gekennzeichnet, es passiert nichts.
Was überlegst du noch? Falls du den Nachweis hast, das die Artikel angekommen sind, schreibst du eine letzte Mahnung per Einschreiben (Kosten dafür gleich mit auflisten) zur Zahlung und kündigst das Mahnverfahren an, was für den Käufer erheblich teurer werden dürfte!
Bei den geöffneten Fällen musst du die an ebay weiterleiten, dann werden auch die Roten gelöscht, wenn die Käufer keine Überweisung vorlegen können.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/flle-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klren?id=4137
Nachdem Sie einen Fall geöffnet haben, hat der Käufer 4 Tage Zeit, darauf zu reagieren oder den Artikel zu bezahlen. Am 5. Tag können Sie den Fall schließen. Gehen Sie dazu zu Probleme klären – wird in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet und wählen Sie Fall schließen. Wählen Sie unter „Haben Sie die Zahlung vom Käufer erhalten?” Nein. Daraufhin wird im eBay-Konto des Käufers vermerkt, dass dieser den Artikel nicht bezahlt hat, Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel wiedereinstellen.
Verwarnte Käufer sperren, deine dubiosen Bewerter davon informieren, dass du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn nochmal geboten wird!
Die würden von mir das volle Programm bekommen für die Profil Verschandelung!
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vielen Dank frü den Tip. Funktioniert leider nicht, da auf meinen geöffneten Fall hin (Käufer zahlt nicht, geöffnet am 7.2.), der Käufer Widerspruch/Protest eingelegt hat. Ebay hält den Fall immer noch offen, ich kann leider den Fall von mir aus niczt schliessen, es passiert von Ebay Seite einfach nichts.
Man ist als kleiner Verkäufer hier wirklich schutzlos dem Treiben unseriöser Käufer (oder besser: Nicht-Käufer) ausgeliefert.
Das mit der Lieferung als Warensendung habe ich bereut, stimmt. Ich habe ein paar Tage zu spät geliefert, habe aber direkt am Tag nach dem Kauf versucht mit dem Käufer Kontak aufzunehmen und um ein paar wenige Tage Geduld gebeten, da noch Ferien waren. Bekam da schon eine patzige, freche und beleidigende Antwort...
Zu Deiner Frage, ob ich privat verkaufe: Ich bin seit 1999 Ebay-Mitglied und habe in all den Jahren insgesamt ca.120 Transaktionen (Käufe und Verkäufe) gehabt. Davon könnte niemand leben... 🙂
schöne Grüße