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Fall grundig Lautsprechern

Guten Tag,
mir wurde mitgeteilt, dass der käufer den schaden melden muss, da der käufer die verpackung schildern müsse, ob es ausreichend verpackt war oder nicht. Auch müsse von der verpackung und der ware bilder gemacht und eingereicht werden. Allein die beschädigung äußerlich an der verpackung wäre ein grund gewesen das paket nicht anzunehmen.
MfG

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@2010-mine@  schrieb:

Guten Tag,
mir wurde mitgeteilt, dass der käufer den schaden melden muss, da der käufer die verpackung schildern müsse, ob es ausreichend verpackt war oder nicht. Auch müsse von der verpackung und der ware bilder gemacht und eingereicht werden. Allein die beschädigung äußerlich an der verpackung wäre ein grund gewesen das paket nicht anzunehmen.
MfG


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