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Hilfe bzw. Rat von Qualifizierten, bitte keine Dampfplauderer

Folgendes Unangenehme ist mir beim Ebay-Verkauf passiert:

Ein von mir verkaufter Artikel wurde von dem Käufer nicht bezahlt und ich wurde negativ bewertet. Daraufhin habe ich einen Bewertungs-Kommentar abgegeben: DER KÄUFER BEZAHLT NICHT UND BEWERTET NEGATIV; DEM HAT MAN ANSCHEINEND INS HIRN GESCHISSEN! Ich selbst habe keine Bewertung abgegeben, da der Käufer ein nicht sichtbares Profil (Privat) hatte und ich ihn nicht auch noch positiv bewerten wollte. Diesen Kommentar habe ich allerdings dem Käufer per Email mitgeteilt. Die negative Bewertung einschl. Kommentar habe ich von Ebay umgehend löschen lassen, weil sie ungerechtfertigt war. Nachdem der Fall geschlossen wurde habe ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt, gegen den der Käufer Einspruch erhoben hat und ich daraufhin Klage eingereicht habe, wg. Erfüllung des Kaufvertrages ca. 100€. Daraufhin erhielt ich von seinem Anwalt eine Unterlassungserklärung, weil ich diese unerhörte Beleidigung ins Netz stellte, die weltweit jeder 24 Stunden das ganze Jahr über und noch länger, weil das Internet ja nichts vergisst. Für mich war diese Unterlassungserklärung ein Witz, denn das war nur ein Bewertungs-Kommentar auf meinem Ebay-Account, den niemals jemand mit dem Käufer in Verbindung bringen konnte, denn der hat noch nie einen Artikel verkauft und somit war es unmöglich Rückschlüsse über seinen Nicknamen zu ziehen. Auch Kontaktadressen über Ebay sind nur den Handelspartnern möglich. Inzwischen auch dies nicht mehr wg. Datenschutz. 

Der windige Anwalt hat dann eine Widerklage eingereicht wg. Beleidigung, Streitwert 3500 € und Schadenersatz von 1500€. Ausserdem hat er vor Gericht bewirkt, dass ich persönlich zur Verhandlung erscheinen musste, was für mich ca. 500km Fahrt bedeuteten. Die Verhandlung führte ein Richter, der von Ebay keinerlei Ahnung hatte und mehrmals seinen jungen Schreiberling/Beisitzer fragen musste warum und ob das im Ebay so ist, z.B. dass ein Käufer nicht negativ bewertet werden kann und wg. privatem Profil, das ja ein totaler Witz ist, wenn man die Bewertung nicht lesen kann.

Das Urteil wurde gefällt: der Ebayer musste den Kaufvertrag erfüllen und bezahlen und ich wurde verurteilt die Kosten für die Unterlassung ca. 350€ und 2/3 der Gerichtskosten zu tragen. Insgesamt ca. 1200 - 1500 Euro kostet mich der Spass.

Im ersten Moment dachte ich daran Berufung gegen das Urteil einzulegen aber dafür brauche ich einen Anwalt, doch da habe ich keinen und aufgrund meiner gemachten Erfahrungen (Scheidung, Verkehrsunfall) traue ich keinem dieser Abzocker mehr über den Weg uind will mich nicht noch mehr reinreiten. Im übrigen Richter und Anwalt waren per Du, ebenso Anwalt und Mandant.

Was meint Ihr dazu? 

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Ich meine, wer sich zu solchen Äußerungen hinreissen lässt, sollte das Problem bei sich suchen und nicht an anderen Menschen abladen.

 

*dampfplauder 🙃

 

Ich mag auch keine Nichtzahler aber Gossensprache ebensowenig.

 

Schönen Abend 😊

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