29-08-2016 14:59
Hallo,
gerne würde ich einen Verkauf abbrechen.
Der Käufer hat am 21.8. etwas ersteigert und bislang nicht bezahlt und sich auch nicht auf meine Anfrage gemeldet.
Da der Käufer viele negative Bewertungen abgibt, stehe ich ihm kritisch gegenüber. Kann man sich vor solchen Bietern schützen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke
@hetigekluebe schrieb:Hallo,
gerne würde ich einen Verkauf abbrechen.
Der Käufer hat am 21.8. etwas ersteigert und bislang nicht bezahlt und sich auch nicht auf meine Anfrage gemeldet.Da der Käufer viele negative Bewertungen abgibt, stehe ich ihm kritisch gegenüber. Kann man sich vor solchen Bietern schützen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Danke
Wenn der VK eine Nichtzahlung meldet - Fall öffnet - und nach 4 Tagen schließt,
bekommt der VK seine Provision zurück und der Käufer bekommt einen Vermerk,
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Man kann solche Käufer mit mindestens 2 Vermerken ausschließen!
Setze ihn auf die: Sperrliste + Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, den Kaufvertrag fristgerecht zu kündigen,
da er unabhängig von der Nichtzahlung immer noch Bestand hat,