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Ich habe ein Angebot abgegeben & erst nach 2 Tagen wurde dieses bestätigt. Da es mir zu lange gedauert hat, habe ich mich anderweitig gekümmert.
Der Verkäufer kommt meiner Bitte nicht nach, den Kauf abzubrechen, außer ich bezahle eine Entschädigung von 10% des Kaufpreises. Bis jetzt ist weder Geld geflossen, noch habe ich die Tickets erhalten.
Ist diese Entschädigung überhaupt rechtens? Kann ich von diesem Kaufvertrag zurück treten?

Mfg Cindy 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @cindbeuthlin-0

 

Beim abgeben deines Preisvorschlags wurde

 

dir angezeigt das du daran 48 Stunden gebunden bist.

 

Warüm kaust du dann woanders?

1. Ja
DU möchtest etwas vom Verkäufer und er nennt dir die Bedingungen
Er kann bei dir auch die kompletten Kosten eintreiben. Bis hin zum Gerichtsvollzieher

2. Nein, nur wenn der Verkäufer einverstanden ist.

Ein Preisvorschlag ist 48 Stunden lang bindend. Du hast also einen verbindlichen Kaufvertrag. Bei einem gewerblichen Verkäufer kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei einem Privatverkauf bist du auf Kulanz des Verkäufers angewiesen. 

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