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Preisvorschlag Abbrechen

Ich haben für ein Gäret preisvorschlag gegeben und wusste leider nicht wenn der Verkäufer es zustimmt das ich es verbindlich kaufen muss. Ich habe den Verkäufer gebeten den Kauf abzubrechen aber er hat sehr unhöflich gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und das ich es kaufen muss. Er gibt auch kein Garanie für sein Gäret und Rücksendung akzeptieren er sich nicht. Was muss ich jetzt machen???

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

@sahika2011

 

Du musst den Artikel nicht kaufen. Du hast den Artikel bereits gekauft. Was man gekauft hat, das muss man bezahlen.

 

"Ich wusste nicht, dass er Preisvorschlag verbindlich ist" zählt nicht. Das wird nämlich angezeigt, bevor Du Deinen Preisvorschlag bestätigst. Du hättest es also wissen müssen. Wenn Du nicht liest was da steht, dann ist das Dein Problem.

 

Jetzt hast Du einen rechtswirksamen Kaufvertrag. Bei Privat-Verkäufern gibt es auch kein Widerrufsrecht. Dir bleibt also nur, den Artikel zu bezahlen. Zahlst Du nicht, dann kann der Verkäufer die Zahlung auch vor Gericht einklagen. Dann zahlst du auch noch alle Anwalts- und Gerichtskosten - zusätzlich zum Artikelpreis.

Antworten (2)

Antworten (2)

Anonymous
Nicht anwendbar

@sahika2011@  schrieb:
Ich haben für ein Gäret preisvorschlag gegeben und wusste leider nicht wenn der Verkäufer es zustimmt das ich es verbindlich kaufen muss. Ich habe den Verkäufer gebeten den Kauf abzubrechen aber er hat sehr unhöflich gesagt, dass er damit nicht einverstanden ist und das ich es kaufen muss. Er gibt auch kein Garanie für sein Gäret und Rücksendung akzeptieren er sich nicht. Was muss ich jetzt machen???

Bezahlen

 

Gruß

@sahika2011

 

Hallo!

 

Ebay - Käufe mit allem was dazugehört... sind keine Sandkastenspiele, sondern es geht immer am Ende um rechtsgültige Kaufverträge.

 

Sie sollten die Option „Preisvorschlag“ dann verwenden, wenn Sie ernsthaft daran interessiert sind, den Artikel zum vorgeschlagenen Preis zu erwerben. Wenn der Verkäufer Ihren Vorschlag akzeptiert, sind Sie und der Verkäufer verpflichtet, die Transaktion abzuschließen.

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