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Rechtsportal Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer

Shopinhber aufgepasst und bitte weitersagen:

Ebay macht auf seiner Seite - Rechtsportal Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer - Angaben, wir die Hinweise zur Online-Streitbeilegung einzurichten sind.      Leider fehlt hier der entscheidende Schritt danach, da die Angaben, die man in den rechtlichen Infos gemacht hat (nämlich: <a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>) nicht in die Artikelbeschreibungen übernommen werden.  Sollten hier Shop auch bereits eine Abnahmung erhalten haben, sollte man überlegen, wie man dagegen gemeinsam behördlich vorgeht, denn wenn Ebay es unterlässt entscheidende Beschreibungen zu verfassen, kann das nicht zu Lasten der Shopinhaber gehen.

Daher bitte bei Ebay anrufen, und sich den Schritt danach erklären lassen. Datum und Uhrzeit des Gespräches notieren, damit man dagegen gemeinsam vorgehen kann.

Wir hoffen das war hilfreich. VG. an alle

Akzeptiert Lösungen (0)

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Wer ist verantwortlich für den Internetauftritt?
eBay oder der Shop-Betreiber?
Widerrufsbelehrung
Frist
Rücksendekosten
30 Tage
Käufer zahlt Rückversand
Der Käufer trägt die Rücksendekosten.
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
 
Widerrufsbelehrung & Angaben zur Online-Beilegung von Streitigkeiten 1. WIDERRUFSRECHT Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen

 

Was denn nun? Nächste Abmahnung?


@www*k1-lifestyle-design*de  schrieb:

Shopinhber aufgepasst und bitte weitersagen:

Ebay macht auf seiner Seite - Rechtsportal Online-Streitbeilegung und Alternative Streitbeilegung: Anforderungen an eBay-Verkäufer - Angaben, wir die Hinweise zur Online-Streitbeilegung einzurichten sind.      Leider fehlt hier der entscheidende Schritt danach, da die Angaben, die man in den rechtlichen Infos gemacht hat (nämlich: <a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr/" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr/</a>) nicht in die Artikelbeschreibungen übernommen werden.  Sollten hier Shop auch bereits eine Abnahmung erhalten haben, sollte man überlegen, wie man dagegen gemeinsam behördlich vorgeht, denn wenn Ebay es unterlässt entscheidende Beschreibungen zu verfassen, kann das nicht zu Lasten der Shopinhaber gehen.

Daher bitte bei Ebay anrufen, und sich den Schritt danach erklären lassen. Datum und Uhrzeit des Gespräches notieren, damit man dagegen gemeinsam vorgehen kann.

Wir hoffen das war hilfreich. VG. an alle


https://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_23.html#c

 

Reicht doch im Impressum?!

 

Du solltest mal den link prüfen:

 

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