am 26-05-2020 17:20 - zuletzt bearbeitet am 26-05-2020 22:40 von kh-marina
Sehr geehrtes eBay-Team,
habe am Sonntag eine Sammlung DDR-Briefmarken verkauft (ArtikelNr. 392799600037) Gebot 51€
Heute sendet mir der Bieter per Mail mit, das er von dem Kauf zurück treten möchte,
weil er laut seines gesetzlicher Betreuers keine Aufgaben tätigen darf. Er bittet um Verständnis.
Meine Frage: Wäre es nicht besser diesen eBay-Bieter hier bei eBay zu stoppen?
Kann ich dem zweit-Anbieter den Artiken zum letzten Gebot anbieten?
Bekomme ich meine Gebühren zurück?
MfG
@caesar2404 schrieb:
Sehr geehrtes eBay-Team,
habe am Sonntag eine Sammlung DDR-Briefmarken verkauft (ArtikelNr. 392799600037) Gebot 51€
Heute sendet mir der Bieter per Mail mit, das er von dem Kauf zurück treten möchte,
weil er laut seines gesetzlicher Betreuers keine Aufgaben tätigen darf. Er bittet um Verständnis.
Meine Frage: Wäre es nicht besser diesen eBay-Bieter hier bei eBay zu stoppen?
Kann ich dem zweit-Anbieter den Artiken zum letzten Gebot anbieten?
Bekomme ich meine Gebühren zurück?
MfG
Hier ist kein Ebay-Team, Du hast eine Frage im Nutzer-Forum gestellt.
Hebe dir die Nachricht gut auf, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben will. Ich würde diesem Käufer schreiben, dass ich mit dem rücktritt einverstanden bin, aber trotzdem einen nicht bezahlten Artikel an ebay melde, um die Gebühren zurückzubekommen 😉
Dann meldest Du am 28.05. über "Probleme klären" einen nicht bezahlten Artikel und schließt den Fall nach Ablauf von 4 Tagen wieder. Du bekommst die Gebühren zurück, der Käufer wird verwarnt. Wenn er noch mehr Verwarnungen sammelt, schmeißt ebay ihn raus. Auf "Zuruf" oder wenn du einen Kaufabbruch einleitest, passiert dem Käufer nichts und der kann lustig so weitermachen.
Das Angebot an unterlegenen Bieter würde ich erst machen, wenn der Fall geschlossen ist. Nicht dass der doch noch bezahlt und dann hast du zwei Mal verkauft.