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Verstoß gegen Ebay Grundsätze

Hallo kurze Frage

 

Ich habe meine Telefonnummer einem potentiellen Käufer gesendet der darum bat sich den Artikel anzusehen.

Leider hat er sich nicht mehr gemeldet ca 3 Wochen her.

 

Nun habe ich den Artikel über Kleinanzeigen verkauft und E-Bay meint ich hätte ihn außerhalb von E-bay verkauft und das darf ich nicht und wenn ich es richtig verstehe soll ich trotzdem Gebühren zahlen.

 

Was kann ich tun um die Gebühren nicht zu zahlen ??

 

Vielen Dank

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zzaa1  schrieb:

Hallo kurze Frage

 

Ich habe meine Telefonnummer einem potentiellen Käufer gesendet der darum bat sich den Artikel anzusehen.

Leider hat er sich nicht mehr gemeldet ca 3 Wochen her.

 

Nun habe ich den Artikel über Kleinanzeigen verkauft und E-Bay meint ich hätte ihn außerhalb von E-bay verkauft und das darf ich nicht und wenn ich es richtig verstehe soll ich trotzdem Gebühren zahlen.

 

Was kann ich tun um die Gebühren nicht zu zahlen ??

 

Vielen Dank


@zzaa1 

 

gar nichts

 

eBay berechnet seit einiger Zeit für vorzeitig beendete Angebote die voraussichtliche Verkaufsprovision als "Strafgebühr"

 

das dürfte auch nicht Dein erster Abbruch sein, ansonsten würde Dir das nicht berechnet

 

Du darfst im übrigen nicht nur die Telefonnummer nicht während des laufenden Angebots über das Nachrichtensystem mitteilen, auch Namen, Adresse, eMail-Adresse etc. p.p. sind nicht erlaubt

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