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ebay Verkäufer beschwert sich u.a. das ich meine Artikel zu günstig einstelle, ist das rechtens?

Ich habe einen größeren Posten Kfz Pflegeprodukte und Zubehör gekauft. Ich stelle diese Artikel nach und nach bei ebay ein, teilweise unter dem Preis was andere Verkäufer verlangen. Jetzt hat sich ein Verkäufer beschwert das ich Artikel welche auch er verkauft unter seinem EK Preis einstelle. Dieser möchte mich, wenn ich das nicht aufhöre beim Finanzamt melden! Darf ich das nicht? Ich bin privater Verkäufer nicht Gewerblich.

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@ledererstrumpf  schrieb:

Ich habe einen größeren Posten Kfz Pflegeprodukte und Zubehör gekauft. Ich stelle diese Artikel nach und nach bei ebay ein, teilweise unter dem Preis was andere Verkäufer verlangen. Jetzt hat sich ein Verkäufer beschwert das ich Artikel welche auch er verkauft unter seinem EK Preis einstelle. Dieser möchte mich, wenn ich das nicht aufhöre beim Finanzamt melden! Darf ich das nicht? Ich bin privater Verkäufer nicht Gewerblich.


natürlich darf er das !

er darf dich auch der Wettbewerbszentrale melden und dich kostenpflichtig abmahnen .....

 

du hast einen Ankauf zum Zwecke der Verkaufes getätigt

Neuware

größere Mengen

gleichartige Artikel

 

jeder einzelne Punkt sagt aus Gewerbe

btw

allein der Verstoss zur Impressumspflicht (weil fehlt gänzlich), kann und darf mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden

und ja, die Anzahl der Nullen ist korrekt..... online Handel ist ein hartes Brot

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