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Artikel kam beschädigt an, Käufer droht mit Anwalt

Hallo, ich habe letztens ein paar Dinge bei Ebay verkauft, nun hat sich heute ein Käufer beschwert, der ein Artikel beschädigt angekommen sei (unversicherter Versand, wollte er so). Erst wollte er den Artikel ersetzt bekommen. Ich habe als privater Verkäufer agiert und hatte die Gewährleistung ausgeschlossen, also bin ich nicht darauf eingegangen. Nun droht er mit einem Anwalt wegen 3,50€.

Um daraus keine riesen Sache zu machen, habe ich ihm nun doch angeboten, einfach die 3,50€ zu überweisen und das Thema hätte sich erledigt. Wenn ich das mache kann doch auch sein Anwalt nichts mehr ausrichten?

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Sicher kann man die Gewährleistung als privater Verkäufer ausschließen. Kann man nicht nur, ist sogar unbedingt anzuraten. Den ganzen Eu-Gesetz-Sülz kann man getrost streichten, aber "Privatverkauf, Gewährleistung ausgeschlossen.", das gehört mit rein.

 

Sachmängel, das geht nicht.

 

Hat aber nix damit zu tun, dass die Sache angemessen verpackt zu sein hat, versichert oder nicht. Wenn ein zarter Anhänger aus Glas z.B. einfach so in einen Briefumschlag gestopft und losgeschickt wird (irgendwie denk ich gerade an den alten Ottofilm, mit der Brieftaube...), dann ist das vom VK fahrlässig, da hilft auch  kein "Gefahrenübergang geht bei unversichert auf den Käufer über.".

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