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Artikel mit paypal gezahlt, nicht angekommen, keine Erstattung von eBay :-(

lambach77
Auf Erkundungstour

Hallo.

 

ich habe am 29.05.12 einen Artikel ersteigert. Aral Gutschein 200€  für 195,00 €. +1,50 € Versand.

Bezahlt wurde über Paypal !!

 

Der Verkäufer mir mit, dass der Artikel versendet wurde, jedoch ist er nie bei mir angekommen.

Der Verkäufer wollte mir auf meiner Nachfrage die entsprechende Sendungsnummer mitteilen, jedoch hat er es nicht gemacht und den Kontakt plötzlich abgebrochen.


Ich habe dann alles EBAY gemeldet und einen Fall eröffnet. Es dauerte und dauerte. Jetzt plötzlich: Trotz Einspruch wurde der Fall seitens EBAY meinen ungunsten geschlossen. Es wurde von eBay keine qualifizierte Antwort gegeben, warum ich nicht recht bekam.

Scheinbar werden nur standardisierte EMails verschickt ohne sich den Fall oder mein Anliegen direkt anzusehen.

 

Der Verkäufer hat sich nun abgemeldet und es ist keine Kontaktaufnahme möglich.

 

Ich bin total sauer, zumal Ebay mit Käuferschutz und Sicherheit wirbt. Was soll ich machen Polizei oder Anwalt?


Was kann ich jetzt noch unternehmen?
Keine Ware und ordnungsgemäß bezahlt!!

 

Meine andere Frage, wo ist das Geld?

 

Ganz sicher werde ich bei ebay von keinen privaten Verkäufer mehr was kaufen!

Gesamtes Thema betrachten

Wieso dir kein Käuferschutz gewährt wurde kann hier nicht geklärt werden.

Ungewöhnlich ist es jedenfalls, da der VK offenbar keine Sendungsnummer mit Nachverfolgung vorweisen kann. Und genau das muss er normalerweise, egal welcher Versand in seinem Angebot offeriert war, da nimmt Ebay normal keine Rücksicht darauf, weswegen ein VK im neuen Zahlungsverfahren in seinem eigenen Interesse immer sendungsverfolgt verschicken sollte.

 

Kann es sein, dass du die Frist der Weitergabe des eröffneten Falles an Ebay verpasst hast und der Fall deswegen wegen Zeitablauf automatisch geschlossen wurde? Wäre jetzt die einzige Erklärung, die mir dazu einfällt.

 

Wie dem auch sei: Schicke deinem VK ein Einschreiben mit datierter Frist und kündige einen Mahnbescheid an, sofern diese ergebnislos verstreicht. Und der kann dann durchaus sinnvoll sein, wenn du die Zusage des Versandes per Einschreiben nachweisen kannst, auch wenn du die Kosten in Höhe von ca. 30 € vorlegen musst.

 

 

 

@herrmecker

Ein Käufer haftet nicht für den unversicherten Versand, er trägt das Risiko des zufälligen Unterganges der Ware ab Gefahrübergang.

Das ist was ganz anderes.

 

 

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