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Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

Hallo, ich habe hier mal wieder eine Frage, leider häufen die sich zur Zeit erheblich!

Ich habe ein Paar Schuhe,Artikelnummer:140973805531 verkauft, mit meinen Meinung nach ordentlicher Beschreibung und dazugehörige Bilder. Nun hat sich die Käuferin gemeldet und ist mit den Artikel nicht einverstanden und will nun eine Teilrückerstattung der Kaufsumme.

Sie moniert u.a. das die Ledersohle total abgelaufen ist- nur haben die Schuhe aber eine Gummisohle und sind einwandfrei!!! Alles andere ist auch ganz o.k. da die Schuhe sehr gepflegt wurden.

Jetzt habe ich ihr geschrieben das ich die Teilrückerstattung ablehne und statt dessen die ges. Kaufsumme zurückerstatten werde. Ich bin mir nicht so ganz sicher wie ich weiter verhandeln soll und muß ich das Rückporto auch noch zurückerstatten? 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (7)

Antworten (7)

Hallo,

 

wenn ich deine Käuferin richtig verstehe war sie mit den Schuhen beim Schuster und hat die Mängel feststellen lassen.

Somit müssten die Mängel wirklich vorhanden sein.

 

Was letztendlich wirklich stimmt weisst nur du und deine Käuferin.

 

Wenn diese Mängel wirklich zutreffen finde ich es fair von deiner Käuferin den Kontakt aufzunehmen und mit dir gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Solltest du auf einer Aüflösung des Kaufvertrages bestehen, dann musst du die sämtlichen Unkosten erstatten, also auch den Rückversand.

 

Sollten die aufgeführten Mängel nicht zutreffen musst du gar nichts erstatten und bei einer Rückgabe nur den Kaufpreis.

Hin- und Rückversandkosten sind dann Verhandlungssache.

Forum, schau dir mal das 3. Foto in Vergößerung an.... ganz rechts 😉

hat die Käuferin erst reklamiert, nachdem sie die Schuhe zur Reparatur gebracht hat 😮

 

die Reklamation steht vor der Reparatur, sie kann dir die Kosten jetzt natürlich nicht auferlegen

 

für den Fall das sie die noch nicht repariert hat, kannst du natürlich die Rückabwicklung anstreben, das heißt Kaufpreis, Hinversand und natürlich auch den sendungsverfolgten Rückversand bezahlen

du fängst an mit den Kosten für den Rückversand, sobald die Schuhe bei dir sind, prüfst du den Zustand, sollte die Reklamation tatsächlich berechtigt gewesen sein, den Rest erstatten

 

die Sohle wurde abgebildet (alles gut sichtbar)

ein Löchlein macht der Schuster (sofern seriös und ein echter Schuster) kostenlos rein

Nein es wurde alles per Überw. bezahlt.

Die Reklamation kam erst heute, also erst nachdem sie zu Schuster ging.

Aber, vielleicht bin ich ja schon Betriebsblind, wo sehr Ihr denn in der Vergößerung " das die Platte soweit abgelaufen ist, das das laufen, schon die Naht angreift"

Nein es wurde alles per Überw. bezahlt.

Die Reklamation kam erst heute, also erst nachdem sie zu Schuster ging.

Aber, vielleicht bin ich ja schon Betriebsblind, wo sehr Ihr denn in der Vergößerung " das die Platte soweit abgelaufen ist, das das laufen, schon die Naht angreift"

hab mir nochmal das Bild der kompletten Sohle angesehen.....

in der Vergößerung (Funktion stand ja bereit), kann man schon sehen, das die Platte soweit abgelaufen ist, das das laufen, schon die Naht angreift

den Mangel hättest du tatsächlich angeben müssen (das ist definitiv kein kaum getragener Schuh)

was mit den Gummibändern ist, kann ich so nicht sehen, wird aber vermutlich genauso sein, wie der Fersenteil .....

erst mal:

 

du darfst keine Realnamen ins öffentliche Forum schreiben

dann:

du darfst keine Mail 1zu1 zitieren. Nur mit eigenen Worten zusammenfassen


Deine Käuferin schreibt in meinen Augen ........ (zensiert.....?:|)

Vielleicht hat sie die Schuhe verwechselt.

Vielleicht hat sie auch einen Textbaustein genommen, weil sie sowas öfters macht.

 

Nichtsdestotrotz:

 

Bei deinen Bildern sieht man die Sohle deutlich.

Und daher hätte ich überhaupt nix angeboten.

 

Weder Teil- noch Gesamterstattung.

 

Nun ist es üblich, dass, WENN ein Verkäufer zurücknimmt wegen Mängel, dann auch sämtliche Versandkosten erstattet.

Hin- und auch Rücksendekosten.

 

Deine Käuferin wird sich aber sicher nicht drauf einlassen. Angeblich hat sie ja schon Geld für Reparatur ausgegeben.

 

Ich kann dir jetzt nichts raten.

In meinen Augen hast du einen Fehler gemacht, weil du das Ansinnen nicht einfach abgelehnt hast.

 

Obwohl:

 

Habe jetzt nicht nachgesehen: Bietest du PP an und sie hat per PP gezahlt?


Dann entscheidet eh PP für dich.

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