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Gute Bewertungen an zahlungsunwilligen Käufer

Hallo Ebay community! Habe am 05.03.2017 einen Verkauf getätigt an einen Käufer , wo in den letzten 3 Bewertungen schon darauf hingewiesen wurde, das der Käufer nicht zahlt und sich nicht meldet. Mittlerweile haben sich schon 8 Verkäufer über diesen e-bayer geäußert, das er zwar bietet, aber danach keine Zahlung, bzw. Reaktion mehr kommt. 

Was mich aber wundert, ist, das alle Verkäufer ihn positiv bewerten. Grassiert hier die Angst vor der negativen Bewertung und hat man auf Ebay keine unkomplizierte Möglichkeit mehr, solche unseriösen Käufer durch negative Bewertungen zu outen. 

Das System mit "Fall eröffnen" ist hierfür jedenfalls, scheint es, nicht geeignet. Um ehrlich zu sein, auch zu kompliziert, zumindest blicke ich da nicht durch als gelegentlicher Verkäufer.

Wie sieht das die Community?

Gruß www.ziggy07

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Hallo

 

@www.ziggy07

 

Nichtzahler bewertet man gar nicht, man meldet einen Nichtzahlerfall bei ebay und schliesst diesen nach 4 Tagen, damit das Mitglied verwarnt wird.

 

Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Problemfall eröffnen)

Wichtig: Du musst dem Käufer auch separat den Kaufvertrag kündigen, unter angemessener Fristsetzung. Das kannst du gleichzeitig mit der Falleröffnung tun. Man setzt den Account auf die

Bietersperrliste und nutzt zudem die Option, Käufer mit Verwarnungen wegen Nichtzahlungen von vornherein von den Auktionen auszuschliessen im Eingeschränkten Käuferkreis

 

Davon profitieren dann alle anderen Verkäufer sofern sie diese Funktion auch nutzen!

Hat ein Mitglied eine gewisse Anzahl von Verwarnungen, schliesst ebay es von der Handelsplattform aus.

 

Mit der Abgabe einer positiven Bewertung mit negativem Text an einen Nichtzahler wird das Bewertungsprofil verfälscht und künstlich aufgewertet.

Zudem stellen sie einen Verstoß gegen die Bewertungsgrundsätze dar und dürfen daher nicht in der Form abgegeben werden.

 

Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen

 

Verboten

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Verhaltensweisen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

  • Es ist verboten, Bewertungen (inkl. detaillierte Verkäuferbewertungen) nur mit dem Ziel abzugeben, das eigene oder ein fremdes Bewertungsprofil künstlich auf- oder abzuwerten, z.B. durch entsprechende Hinweise in der Artikelbeschreibung („Erhöhen Sie Ihren Bewertungspunktestand“, etc.).

  • Es ist verboten, einen negativen Bewertungskommentar zu hinterlassen und gleichzeitig eine positive Bewertung.

 

 

 

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