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Rückgabe eingeleitet - ohne Rücksprache mit mir

Eine Käuferin hat eine Rückgabe Anfrage gestartet, angeblich entspricht der Artikel nicht der Beschreibung.  (Es geht um Schmuck, der angeblich nur Modeschmuck ist. Ob das gerechtfertigt ist bezweifle ich, kann ich ja aber erst nach Erhalt der Ware (Punzierung) nochmals prüfen, denn eigentlich besitze ich nur echten Schmuck und ich bin mir sicher, vor dem Einstellen die Punzierung nochmals geprüft zu haben).

Leider hat sich die K. vorher auch nicht mit mir in Verbindung gesetzt um das zu klären oder mich über ihr Ansinnen zu informieren, sondern der Artikel ist wohl bereits wieder auf dem Weg zu mir.

Mal abgesehen davon dass ich diese Verfahrensweise daneben finde, jetzt hat das System auch noch die Zustimmung zur Rückgabe bzw. Rückerstattung bereits bestätigt. Dabei habe ich mir lediglich, völlig überrascht, den ganzen Vorgang überhaupt erst einmal anschauen wollen.

Ist sowas normal? Denn logisch stimme ich einer Rückerstattung erst zu, wenn ich die Gelegenheit hatte die Angaben der K. zu überprüfen. Stellt sich jetzt heraus dass ich im Recht bin, wie verfahre ich dann? Denn logisch erstatte ich dann nichts, sondern die K. bekommt den Schmuck wieder. Es bleibt dann aber doch immer noch die – angeblich- bestätigte Zusage der Rückerstattung in meinem Account.

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@frebert25 schrieb:

Eine Käuferin hat eine Rückgabe Anfrage gestartet, angeblich entspricht der Artikel nicht der Beschreibung.  (Es geht um Schmuck, der angeblich nur Modeschmuck ist. Ob das gerechtfertigt ist bezweifle ich, kann ich ja aber erst nach Erhalt der Ware (Punzierung) nochmals prüfen, denn eigentlich besitze ich nur echten Schmuck und ich bin mir sicher, vor dem Einstellen die Punzierung nochmals geprüft zu haben).

Leider hat sich die K. vorher auch nicht mit mir in Verbindung gesetzt um das zu klären oder mich über ihr Ansinnen zu informieren, sondern der Artikel ist wohl bereits wieder auf dem Weg zu mir.

Mal abgesehen davon dass ich diese Verfahrensweise daneben finde, jetzt hat das System auch noch die Zustimmung zur Rückgabe bzw. Rückerstattung bereits bestätigt. Dabei habe ich mir lediglich, völlig überrascht, den ganzen Vorgang überhaupt erst einmal anschauen wollen.

Ist sowas normal? Denn logisch stimme ich einer Rückerstattung erst zu, wenn ich die Gelegenheit hatte die Angaben der K. zu überprüfen. Stellt sich jetzt heraus dass ich im Recht bin, wie verfahre ich dann? Denn logisch erstatte ich dann nichts, sondern die K. bekommt den Schmuck wieder. Es bleibt dann aber doch immer noch die – angeblich- bestätigte Zusage der Rückerstattung in meinem Account.


Servus @frebert25

 

Du bist nun ein privater Anbieter

und hast auch in Dein Angebot geschrieben,

dass die Brisuren der Anhänger aus 925 Silber bestünden.

 

So weit, so gut.

ABER: Im Gesetz über den Feingehalt ist erst einmal von "feilbieten" die Rede.

Anders für anbieten.

Eine direkte Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern ist so erst einmal nicht zu finden.

 

Das Gesetz besagt weiter,

dass Schmuck dann mit jeder Feingehaltsmarke gestempelt werden darf,

wenn die Fehlergrenze zehn Tausendstel bei Einschmelzen des gesamten Schmuckstücks nicht überschritten wird.

 

Außerdem darf Schmuck gar nicht gestempelt werden,

der mit "aus anderen Metallen bestehende(n) Verstärkungsvorrichtungen metallisch verbunden" ist.

Auch zur Verzierung angebrachte Teile zählen dazu.

Soll sagen: Die Ohrhänger würden die Fehlergrenze ganz sicher um mehr als 10 Tausendstel unterschreiten

bzw. überschreiten, wie man es nimmt.

 

Ich vermute,

da hat jemand aus Gründen der Verträglichkeit mal Silberbrisuren an die Ohrhänger angebracht.

Ich würde so etwas aber keinesfalls in der Rubrik Echtschmuck einstellen.

Warum der Käufer hier überhaupt zugeschlagen hat,

verstehe ich alledings nicht.

ich mache detailierte Fotos und schreibe in meinem Text auch alles genau auf...

 

wenn es die Ohringe sind

erkenne ich 925 Silber

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