Wie ist die Ebay Routine wenn der Käufer eine Mangelhafte Lieferung meldet.

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15-08-2017 00:50
Hallo
Jetzt hat es mich doch einmal erwischt. Nur was mich interessiert, wie entscheidet Ebay und wie sieht diese in so einem Fall aus.
Artikelnr. 272765699172
_ schrieb ich zuletzt dem Käufer per Ebay Fall eröfnet _
Hallo Herr Oliver XXXX
Damit die Probleme mit dieser Auktion beendet werden können, habe ich Ihnen zunächst 6 Euro für die von Ihnen reklamierten 7 Einlegefedern ( Wert : 1,05 € )geboten. Sie haben abgelehnt. Dann habe ich Ihnen angeboten die fehlenden Federn zuzusenden. Sie haben abgelehnt, mit der Begründung " wurde geöffnet ist nicht Neu" Nach der Auktion haben Sie sofort bei mir Stornieren wollen. Dann haben Sie 7 Einlegefedern reklamiert.Diese wollte ich Ihnen zusenden. Erfolglos. Warum ? Weil Sie diesen Artikel nie wollten ? Jetzt kommen sie mit anderen Reklamationen. Das ist nicht Nachvollziehbar und nicht stimmig. Ich weiß, dass ich den Artikel ohne Mängel versendet habe, den er war neu. Als Verkäufer habe ich auch Rechte und davon werde ich Gebrauch machen. Mit gutem Willen kann ich hier nicht mehr verbessern. Ich stehe dazu. Die 7 Einlegefedern sende ich Ihnen, wenn Sie Einsicht Signalisieren. Ansonsten ist diese Auktion für mich beendet. Auch der Rechtsweg steht Ihnen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf XXXXX
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Servus @oreim4711
Man hat es hier - neben vielen anderen Dingen auch - nicht gerne,
wenn Kommunikation unter Mitgliedern zitiert wird.
Bei Zahlung mit Überweisung entscheidet Ebay gar nichts.
Der Käufer kann einen Fall melden,
aber der wird nach einer bestimmten Zeit mit dem Hinweis
auf fehlenden Käuferschutz abgehakt.
Du hattest im Angebot "neu und komplett" geschrieben.
Weiter unten steht " 1x Sopro GH 564 Dose 0,75 Kg, Vollständiges Zubehör, Herstellungswochen : "
Komplett ist es nicht,
wenn die Estrichklammern nicht dabei sind.
Wieso hast Du die Herstellungswoche dann nicht angegeben ?
Ich empfinde eine solche Art einzustellen
als ausgesprochen schludrig,
hätte sicher nicht gekauft.
Du wirst damit wohl durchkommen
und maximal eine negative Bewertung erhalten.
Ob jemand für den Betrag den Rechtsweg einschlägt,
bezweifle ich.
Aber wenn Du auf Deine Rechte als Verkäufer hinweist,
geb ich Dir noch zweierlei mit:
1. Der Hersteller dieses Harzes hat Rechte an dem Produktbild.
Das "Ausleihen" zu Verkaufszwecken,
kann Dir eine Abmahnung einbringen.
2. Du bist erst einmal verpflichtet,
den Artikel ordnungsgemäß zu beschreiben und zu übergeben.
Also komplett, wenn komplett angegeben
und mit relevanten Daten (Ablaufdatum, Herstellungsdatum),
wenn das für die Verwendung des Produkts wichtig ist.
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Danke für eure Antworten. Meine Frage ist damit beantwortet.
@ offiziellus
Insgesamt versuchst Du meine Auktion und mich als Ebayverkäufer in Frage zu stellen. Dazu hast Du aber zu wenig Hintergrundwissen zu dieser Auktion. Das nehme ich deshalb ohne weiteres hin. Recht hast Du was das Produktbild betrifft. Die Herstellerwoche konnte ich nur bei einer vorherigen identischen Auktion angeben, Bei dieser fehlte der Aufkleber.
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Welchen Schuh Du Dir pauschal anziehst,
kannst Du nur allein entscheiden.
Ich jedenfalls finde nicht gut,
daß Du schreibst "Insgesamt versuchst Du meine Auktion und mich als Ebayverkäufer in Frage zustellen."
Das ist eine unwahre Tatsachenbehauptung.
Ich habe nach dem Lesen Deines Eingangspostings UND der Betrachtung des Angebotes
festgestellt,
daß "komplet(t)" bedeutet, wie im ursprünglichen Lieferzustand.
Andernfalls muß man auf einen abweichenden Zustand hinweisen.
Siehe auch die Erläuterung zu dem Zustand "neu: sonstige".
Das gilt auch ganz ohne Hintergrundwissen.
Entweder die Ware ist komplett wie beim ursprünglichen Zustand des Verkaufs im Handel
oder sie ist es nicht.
Ist sie es nicht, gehört ein Hinweis darauf ins Angebot.
Ist eine "Herstellerwoche" nicht bekannt,
schreibe ich das oder laß den Begriff aus der Artikelbeschreibung raus.
Auch wenn man eine bereits vorher genutzte Artikelbeschreibung verwendet,
muß die Anpassung an den aktuellen Artikel erwartet werden.