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Wie sieht die Rechslage aus??

Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...

 

Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.

habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.

Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.

 

Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

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@danboy1982@  schrieb:

Hallo, ich benötige mal eure Hilfe...

 

Ich habe vorhin ein Artikel bei Ebay verkauft. Habe in der Auktion "kein Versand - nur Selbstabholung" reingeschrieben.

habe keine PLZ in die Auktion geschrieben, weil ja Ebay den Abholort automatisch angibt.

Der Käufer möchte jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten weil ihm der Weg zu weit ist. Er hat die falsche Ortschaft gemeint (heißt genauso wie meine Ortschaft) Er meinte 90km wären ok aber keine 400km.

 

Wie sieht hier die Rechtslage aus? bin ich verpflichtet den Kaufvertrag rückgängig zu machen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe


Servus @danboy1982

 

Informationen zur Rechtslage erhältst Du vom Rechtsbeistand Deines Vertrauens.

 

Eine oder mehrere persönliche Einschätzung und Meinung kannst Du hier allerdings schon bekommen.

Mit allen Haken und Ösen.

 

Ich gebe mal zweierlei zu bedenken:

1. Für die Abholung ist selbstverständlich der Standort relevant.

Ist für die Gesamtkalkulation schon interessant: Fahrtkosten, Zeitaufwand...

Du solltest also beim Einstellen alle für den Kauf und die Abwicklung relevanten Informationen

in der Beschreibung hinterlassen.

 

Hätte der Käufer den Standort ermitteln können ?

Ja, wäre möglich gewesen... mit etwas Geschick über das Heraussuchen der möglichen PLZ

und der Kombination mit der "Umkreissuche".

Aber am Schluss - durch den Mitbieter - hat er das vielleicht gar nicht mehr auf die Kette bekommen...

 

2. Kann man einen Vertrag anfechten ?
Ja, kann man,

wenn man die Willenserkläung bei anderem Kenntnisstand nicht abgegeben hätte.

Nicht weil er sich verspekuliert hat,

sondern weil ihm hier relevante Fakten gefehlt haben.

Würde er anfechten,

müsstet Ihr Euch vor Gericht streiten.

 

Du kannst irgendwann einen Nichtzahlerfall öffnen

oder Dich anders mit ihm streiten

oder einfach den Kauf abbrechen.

Dann solltest Du die Provision zurückbekommen.

 

Und bei der nächsten Abholung schreibst Du dann das Bundesland mit in die Artikelbeschreibung.

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