abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

defektes Gerät funktioniert, jetzt Anwalt

Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.

Zwei Gebote lagen bei 10,50€. Hatte abgebrochen und das Gerät direkt wieder mit neuer Überschrift eingestellt, woraufhin der Höchstbieter mir jetzt mir Anwalt droht. Er hat auch wieder als erster geboten und jetzt weiss ich nicht, was auf mich zu kommt.

 

Wer kann mir einen Rat geben?

 

vielen Dank

laueocke

 

Gesamtes Thema betrachten

@laueocke

 

Ich würde mich zu der Aussage versteigen (ohne Gewähr und ausschließlich meine Meinung),

dass er Dir bzgl. des beendeten Angebotes nix kann, wenn es sich exakt so verhält wie von Dir geschildert:

 


@laueocke  schrieb:

Hatte ein UHER Tonbandgerät als defekt eingestellt, was sich als Fehler herausstellte, da es nur mit eingelegtem Band Strom bekommt.

...

Allerdings kann ich auch den anderen Antworten sowohl hier als auch in Deinem anderen Beitrag bedingt folgen.

 

Du hast einen Artikel mit einem Fehler in der Artikelbezeichnung oder -beschreibung eingestellt.

 

Um diesen zu korrigieren, hast Du die Auktion beendet,

die Bezeichnung / Beschreibung aktualisiert und das Angebot erneut online gestellt.

 

Also nicht den rechtlich bemängelten und ausgeurteilten Weg gewählt, den Artikel klammheimlich an jemand anderes zu verhökern,

sondern einen Angebotsirrtum erkannt, behoben und erneut angeboten.

 

Ob ein Angebotsirrtum nun eine "Einbahnstraße" darstellt, dass nur ein schlechter als beschrieben benanntes Angebot eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt, nicht jedoch eine tatsächlich bessere Erhaltung als ursprünglich beschrieben,

das wäre mir zu diffizil zu beantworten.

 

Auch ist er jetzt nicht schlechter gestellt, da Du ja den identischen Artikel mit korrrigierten Angaben erneut eingestellt hast.

Ferner liegt das derzeitige Gebot ja noch unter den von Dir bezifferten 10,50 € Höchstgebot.

Wieviel Restzeit war eigentlich zum Zeitpunkt des vorzeitigen Beendens des ersten Angebotes noch vorhanden?

 

 

Allerdings scheint mir der Betreffende bei diesem bisherigen Verhalten ausgebufft genug,

auch die Verkäuferschutz-Lücke bei einer PayPal-Zahlung auszunutzen.

 

Er braucht nur bei eBay / PayPal eine noch so geringfügige Abweichung von der Artikelbeschreibung zu melden,

und Du liefest Gefahr, Dein Geld durch PayPal-Rückzahlung schneller eingefroren zu bekommen bzw. wieder an den Käufer loszuwerden,

als Du "Pieps" sagen kannst.

 

Versende das Ding unbedingt als verfolgbares Paket, packe es mehrfach und bestens geschützt ein für den Versand (Paket im Paket je mit Füllmaterial - Mache am Besten noch Bilder davon, bevor Du den Karton verschließt),

und gib die Sendungsnummer sowohl bei eBay als auch bei PayPal ein, wenn der Versand erfolgt ist. Nicht erst auf Anfrage.

Und füge die Bilder hinzu, wenn er denn einen angeblich durch den Versand beschädigten Artikel meldet.

 

 

Sollte dennoch ein Fall eröffnet werden, weise unbedingt auf den Umstand der "signifikanten" (also in etwa "erheblichen") Abweichung von der Artikelbschreibung hin, wenn Du in dem Fall mit dem Käufer als auch mit eBay / PayPal kommunizierst.

Kleine Kratzerchen als normale Gebrauchsspuren gehören bei solch alten Artikeln zum normalen Bild, sind also keine signifikanten Abweichungen. 

 

Auf all das weist Du den Käufer aber erst dann hin, wenn er wirklich einen Fall eröffnet.

 

Immer beliebt als Grund sind angeblich fehlende Drehknöpfe / Schalter, auch eine Beschädigung der von Dir erwähnten (warum eigentlich nicht abgebildeten?) Abdeckung in Form von Rissen / Sprüngen wäre denkbar.

 

Mach am Besten auch davon jetzt noch deutliche Bilder und füge schnellstens mindestens eines nachträglich dem Angebot hinzu. Du hast schließlich 12 Bilder frei. Sollte der Deckel halb blind sein vom Putzen oder einen Riss aufweisen, könnte das dann nämlich schon einen Mangel darstellen.

Weshalb Du das auch am PC noch als Ergänzung zu Deiner Artikelbeschreibung hinzufügen solltest, wenn dem so wäre.

 

Allerdings wäre dann keiner der derzeitigen Bieter mehr an ihr Höchstgebot gebunden, wenn eine solche Änderung nach deren Gebotsabgabe erfolgt.

Auch das dürfte der derzeit Höchstbietende wissen.

Denn ein privates Bewertungsprofil als Käufer deutet durchaus auf einen gewerblichen Aufkäufer / Antikhändler o.ä. hin.

 

Willkommen in der Höhle der Löwen, dem Haifischbecken, dem Bikini-Atoll oder was auch immer.

Ist eben kein Zuckerschlecken hier ...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder