22-05-2017 22:22
Würde ich nicht machen.
Pack die Info in die Artikelbeschreibung und zusätzlich in den Bereich für die Mobiloptimierung. Alles andere kann dazu führen, daß unter Umständen der komplette Text fehlt. Wenn du magst kannst du ergänzend auch noch mal in die AGB damit rein, aber das halte ich persönlich wegen der rechtlichen Definition von "AGB" dann für überflüssig.