17-12-2012 13:45
Hallo Leute. Ich habe hier ein Lautsprechersystem verkauft und mit DHL versichert verschickt..so dachte ich. Das Lautsprechersystem kam aber beschädigt beim Käufer an! Er hatte dann eine Schadensanzeige bei DHL gemacht in der Hoffnung, dass er den Schaden von DHL ersetzt bekommt..dem war aber nicht so! Jetzt will er sein komplettes Geld..mit Versandkosten zurück!
DHL weist alle Schuld von sich und meint ich hätte nicht ornungsgemäß nach AGB verpackt..
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Hat jemand einen Rat?
Nochmals etwas deutlicher.
Zuerst mal eine Frage der Definition.
Pakete verschickst du nicht in dem Sinne "Versichert", sondern mit Sendungsverfolgung.
Versichert ist nur Verlust und Transportschaden, der durch DHL verursacht wird.
In der Heutigen Zeit fallen die Pakete aus dem LKW auf ein Förderband und wenn du einmal im Fernsehen siehst, wie es dann auf den vollautomatischen Bändern ratzfatz in schneller Geschwindigkeit vorsortiert wird und wo die Pakete aufeinanderfallen, dann hast du sicherlich eher den Blick dafür, wie gut du zu verpacken hast.
Dein Käufer hat am wenigsten Schuld. Der hat kein Geld und keine Ware.
Aber deswegen, weil du die Verpackungsrichtlinien vernachlässigt hast.
Du schreibst, dass DHL jetzt "professionelles Papier" genommen hat.
Ich weiß nicht, was du genau damit gemeint hast, aber es gibt dickes, evtl. speziell gefaltetes Papier, dass Stöße aufnehmen kann. Das Papier geht auseinander und auch wieder zusammen bei Beanspruchung.
DAS macht Zeitungspapier definitiv NICHT. Entweder knüllst du das so hart und dicht rein,d ass es eher Beton ähnelt, oder so lose, dass es beim ersten Stoß zusammenfällt und so auch bleibt.
Zeitungspapier ist KEIN Schutz für die innenliegende Ware.
nochmals aus der DHL-Seite:
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/verpackungshinweise.html
Genauer:
Luftkissenpolster / DHL AIRPACK
Als Polster mehrlagig zu verwenden.
Erhältlich im DHL Shop. Nicht geeignet für scharfkantige und spitze Gegenstände.
Knüllpapier und Rollenwellpappe
Pack- oder Zeitungspapier eignet sich generell nicht als Polstermaterial, es sollte lediglich als Füllmaterial bei unempfindlichen Inhalten dienen. Maschinell (!) geknülltes Kraftpapier in ausreichender Menge ist dagegen ein bewährtes Polstermaterial.
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Dieses maschinell geknüllte Kraftpapier ist sicher das Papier, das ich oben beschrieben habe.