19-12-2014 13:49
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass der Begriff "Zwischenverkauf vorbehalten" inzwischen offiziell bei Verkäufen mit angegeben werden sollte, da Anwälte verstärkt bei Klagen darauf achten würden, dass diese Formulierung mit eingebracht wird. Gilt das auch für den Verkauf bei Ebay? Und wenn ja, wie wäre dieses Angebot juristisch korrekt zu formulieren.
Sehr geehrtes Ebay-Team,
eventuell können Sie mir diese Frage(n) auch beantworten und eine entsprechende Formulierung einmal hier postionieren.
Freundliche Grüße & schöne Weihnachten,
Shiory2005
Grüß Dich shiory2005,
"Zwischenverkauf vorbehalten" ist eine Handelsklausel zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer, die bedeutet, daß der Verkäufer die Sache so lange an andere Interessenten verkaufen kann, wie der mögliche Käufer den Antrag nicht angenommen hat. Bis zur Annahme bleibt der Verkäufer demnach nicht an sein Angebot gebunden.
Ich verstehe hier jetzt nicht den Sinn in der Artikelbeschreibung einen solchen Satz einzufügen.
Tschüß![]()