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Darf ich eine Ware anbieten, die ich nicht habe, sondern nach Auktionsende selbst erst erwerben muss ?

Darf ich eine Ware über ebay anbieten, die ich gar nicht habe, sondern nach Auktionsende innerhalb der angegebenen Lieferfrist selbst erst erwerben muss ? 

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Grundsatz zu Lieferzeiten

 

Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).

 

 

In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:


Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen, Münzen und Tickets (Vorbestellung...

 

Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen

 

Kaufverträge über Möbel

 

 

Lektüre: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html

 

 

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