11-02-2018 21:05
Liebes Ebay Team,
ich bitte um Hilfe und Information.
Als Privatverkäufer habe ich am 6.2.18 ein neues Joop! Parfumset per Sofort-Kaufen verkauft. Am 7.2.18 erhielt ich von ebay den Hinweis:"Käufer wünscht Kaufabbruch" obwohl ich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausgeschlossen habe.Dieser automatische ebay Hinweis Kaufabbruch mit Fristsetzung zum 10.2.18 ließ nur die Möglichkeit zu, mit Ja zuzustimmen oder ein Nein,falls der Artikel bereits verschickt wurde mit der Angabe der Sendungsnummer.Eine andere Alternative mein Nein zum
Kaufabbruch zu äüßern,gab es auf diesem ebay Hinweis nicht.
Mit dem Kaufabbruch war ich nicht einverstanden,da nach BGB§433 ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gegeben ist ,deshalb habe ich diesen ebay Hinweis Kaufabbruch nicht beantwortet.
Meine Email an den Käufer mit der Bitte, mir seinen Grund für das Nichteinhalten des bestehenden Kaufvertrages zu nennen,wurde vom Käufer nicht beantwortet.Stattdessen erhielt ich heute,11.2.18 den automatischen ebay Hinweis:"Da Sie nicht bis zum 10.2.geantwortet haben, haben wir dem Kaufabbruch zugestimmt."
Dieser ebay Vorgang des eigenmächtigen und einseitigen Auflösens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags ohne meine Einwilligung bin ich nicht gewillt zu akzeptieren.
Seit wann hat ebay das Recht ohne meine Einwilligung einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag nach §433 BGB ,der zwischen Verkäufer und Käufer besteht einseitig aufzulösen? Seit wann und aufgrund welcher Regelung hat ebay das Recht, die deutsche Gesetzgebung zu umgehen und sich über diese hinwegzusetzen`?
Wo,bei wem und wie kann ich bei ebay Einspruch und Widerspruch gegen diesen Rechtsbruch erheben?
Für Informationen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
UllaChristine
Hallo,
Du kannst jetzt nur noch per Anwalt dein Recht durchsetzen. Du hast Zeit gehabt bis zum 10.02. zu reagieren. Diese Zeit hast Du
ungenutzt verstreichen lassen. Ab jetzt wird es für dich aufwendiger, obwohl Du klar im Recht bist. Aber lohnt sich der Aufwand ?
Wohl eher nicht. Nimm den Artikel zurück und stelle ihn wieder neu ein, vielleicht erzielst Du dann auch einen höheren Preis.
Ich hatte auch schon einige Kaufabbrüche durch die Käufer und stimme in der Regel diesem auch zu, weil ich keine Lust, Zeit
und Nerven für weitere Streitigkeiten habe. Ich denke dann nur : Es findet sich sicher ein anderer Käufer der sich über den Artikel
freut.
Wenn sich der Käufer überhaupt nicht nach dem Kauf meldet, und nach meiner Anfrage auch nicht darauf reagiert, eröffne ich auch
mal einen Nichtzahler-Fall, und schließe ihn dann nach ca. einer Woche wieder selbst. Dann bekomme ich meine Verkaufsprovision wieder zurück, und der Käufer kriegt eins auf den Deckel. Doch dafür ist es jetzt bei deinem Problem auch längst zu spät.
Dass ebay sich an das BGB hält ist schon klar, aber nur in etwas vereinfachter Form und nach Ihren Gunsten. Dein Recht über die Köpfe von ebay durchboxen zu wollen (den Verkaufabbruch durch ebay rückgängig zu machen), ist sicher möglich, na ja viel Spaß dabei ! Aber der Aufwand !!! ...Ist die Sache nicht wert. So etwas löst man anders, siehe oben !