Ebay stimmt ohne meine Einwilligung Kaufabbruch zu
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11-02-2018 21:05
Liebes Ebay Team,
ich bitte um Hilfe und Information.
Als Privatverkäufer habe ich am 6.2.18 ein neues Joop! Parfumset per Sofort-Kaufen verkauft. Am 7.2.18 erhielt ich von ebay den Hinweis:"Käufer wünscht Kaufabbruch" obwohl ich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausgeschlossen habe.Dieser automatische ebay Hinweis Kaufabbruch mit Fristsetzung zum 10.2.18 ließ nur die Möglichkeit zu, mit Ja zuzustimmen oder ein Nein,falls der Artikel bereits verschickt wurde mit der Angabe der Sendungsnummer.Eine andere Alternative mein Nein zum
Kaufabbruch zu äüßern,gab es auf diesem ebay Hinweis nicht.
Mit dem Kaufabbruch war ich nicht einverstanden,da nach BGB§433 ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gegeben ist ,deshalb habe ich diesen ebay Hinweis Kaufabbruch nicht beantwortet.
Meine Email an den Käufer mit der Bitte, mir seinen Grund für das Nichteinhalten des bestehenden Kaufvertrages zu nennen,wurde vom Käufer nicht beantwortet.Stattdessen erhielt ich heute,11.2.18 den automatischen ebay Hinweis:"Da Sie nicht bis zum 10.2.geantwortet haben, haben wir dem Kaufabbruch zugestimmt."
Dieser ebay Vorgang des eigenmächtigen und einseitigen Auflösens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags ohne meine Einwilligung bin ich nicht gewillt zu akzeptieren.
Seit wann hat ebay das Recht ohne meine Einwilligung einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag nach §433 BGB ,der zwischen Verkäufer und Käufer besteht einseitig aufzulösen? Seit wann und aufgrund welcher Regelung hat ebay das Recht, die deutsche Gesetzgebung zu umgehen und sich über diese hinwegzusetzen`?
Wo,bei wem und wie kann ich bei ebay Einspruch und Widerspruch gegen diesen Rechtsbruch erheben?
Für Informationen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
UllaChristine
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Hallo,
natürlich kannst du das alles mit einem Anwalt klären.
Ganz ehrlich, wozu der ganze Aufwand?
Brich einfach den Kauf ab, setzte den Nutzer in deiner Sperrliste und stell den Artikel neu ein.
Der Käufer wird im Endeffekt die Zahlung nicht tätigen, ggf. verzögern, nach erhalt irgendetwas bemängeln und später die negative Bewertung abgegeben und dabei so formulieren, dass du nicht das Gegenteil beweisen kannst.
Schöne Grüße aus Duisburg,
Gustav120
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Hallo @designerfreak-0
hier liegt kein Rechtsbruch seitens eBay vor. Auch wenn es blöde klingen mag, eBay hat den Kauf-Abbruch dementsprechend geändert, dass quasi nur dann der Verkäufer ablehnen kann, wenn der Käufer schon bezahlt hat. Entsprechende Informationen findet man auch in den AGB von eBay, denen Du bei Anmeldung zugestimmt hast (und quasi jedesmal neu zustimmst, sobald Du hier einen Artikel zum Verkauf anbietest).
Und mit dem blöde klingen meine ich nun den folgenden Satz: Wenn es Dir hier nicht gefällt, wie eBay die Dinge handhabt, dann solltest Du hier eben nicht mehr verkaufen. Es vergebene Liebesmüh, aus eBay einen besseren Ort machen zu wollen. Entweder findet man sich mit den Umständen ab oder man sollte konsequent sein und sich was anderes suchen.

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Hallo,
Du kannst jetzt nur noch per Anwalt dein Recht durchsetzen. Du hast Zeit gehabt bis zum 10.02. zu reagieren. Diese Zeit hast Du
ungenutzt verstreichen lassen. Ab jetzt wird es für dich aufwendiger, obwohl Du klar im Recht bist. Aber lohnt sich der Aufwand ?
Wohl eher nicht. Nimm den Artikel zurück und stelle ihn wieder neu ein, vielleicht erzielst Du dann auch einen höheren Preis.
Ich hatte auch schon einige Kaufabbrüche durch die Käufer und stimme in der Regel diesem auch zu, weil ich keine Lust, Zeit
und Nerven für weitere Streitigkeiten habe. Ich denke dann nur : Es findet sich sicher ein anderer Käufer der sich über den Artikel
freut.
Wenn sich der Käufer überhaupt nicht nach dem Kauf meldet, und nach meiner Anfrage auch nicht darauf reagiert, eröffne ich auch
mal einen Nichtzahler-Fall, und schließe ihn dann nach ca. einer Woche wieder selbst. Dann bekomme ich meine Verkaufsprovision wieder zurück, und der Käufer kriegt eins auf den Deckel. Doch dafür ist es jetzt bei deinem Problem auch längst zu spät.
Dass ebay sich an das BGB hält ist schon klar, aber nur in etwas vereinfachter Form und nach Ihren Gunsten. Dein Recht über die Köpfe von ebay durchboxen zu wollen (den Verkaufabbruch durch ebay rückgängig zu machen), ist sicher möglich, na ja viel Spaß dabei ! Aber der Aufwand !!! ...Ist die Sache nicht wert. So etwas löst man anders, siehe oben !
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Wie von mir geschildert,zwingt ebay den Verkäufer beim Kaufabbruch Zuzustimmen,eine Absage zum Kaufabbruch ist nur möglich,wenn der gekaufte Artikel bereits verschickt ist, wobei die Sendungsnummer anzugeben ist.Auf diesem Formblatt Kaufabbruch bietet ebay keine weitere Möglichkeit, dem Kaufabbruch zu widersprechen.Wie soll ich reagieren,wenn ebay keine weitere Reaktionsmöglichkeit zuläßt?
Eindeutig setzt sich ebay hier über deutsches Recht hinweg und entscheidet rechtswidrig zu Gunsten des rechtsbrechenden Käufers.
Für mich ist das ein völlig unakzeptabler ebay Vorgang,ich werde auf ebay keinen Verkauf mehr tätigen und wundere mich,dass sich andere Verkäufer dieses rechtsbeugende ebayVerhalten bieten lassen.Wenn sich hier alle Verkäufer einig wären und gemeinsam gegen dieses ebay Verhalten vorgingen z.B.durch einen
Verkaufsboykott ,würde ebay sein Verhalten sofort ändern.
Gruß UllaChristine
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eBay setzt sich hier nicht über deutsches Recht hinweg, denn jeder Verkäufer hat sich bei der Anmeldung bei eBay damit einverstanden erklärt, dass eBay in diesem Sinne handelt. Wenn man sich die AGB nicht durchliest und das einem dann hinterher scheinbar auf die Füße fällt, ist es nicht die Schuld von eBay sondern die eigene Unwissenheit. Wobie ich mir ehrlich gesagt nicht erklären kann, warum Sie sich hier so aufregen - mit nahezu 1000 Bewertungen sollten Sie doch eigentlich schon einiges hier bei eBay an Transaktionen über die Bühne gebracht haben. Und wenn ein Käufer einen Kaufabbruch durchführt, dann beißt man in den sauren Apfel, sieht zu, dass die Verkaufsprovision gutgeschrieben wird und stellt den Artikel erneut ein. Gegebenenfalls setzt man den Käufer/Nichtzahler auf die persönliche Sperrliste.
Alles andere verdirbt einem nur die gute Laune und jetzt bitte nicht das Argument "Es geht ums Prinzip".
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Liebes Ebay Team,
ich bitte um Hilfe und Information.
Als Privatverkäufer habe ich am 6.2.18 ein neues Joop! Parfumset per Sofort-Kaufen verkauft. Am 7.2.18 erhielt ich von ebay den Hinweis:"Käufer wünscht Kaufabbruch" obwohl ich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausgeschlossen habe.Dieser automatische ebay Hinweis Kaufabbruch mit Fristsetzung zum 10.2.18 ließ nur die Möglichkeit zu, mit Ja zuzustimmen oder ein Nein,falls der Artikel bereits verschickt wurde mit der Angabe der Sendungsnummer.Eine andere Alternative mein Nein zum
Kaufabbruch zu äüßern,gab es auf diesem ebay Hinweis nicht.
Mit dem Kaufabbruch war ich nicht einverstanden,da nach BGB§433 ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gegeben ist ,deshalb habe ich diesen ebay Hinweis Kaufabbruch nicht beantwortet.
Meine Email an den Käufer mit der Bitte, mir seinen Grund für das Nichteinhalten des bestehenden Kaufvertrages zu nennen,wurde vom Käufer nicht beantwortet.Stattdessen erhielt ich heute,11.2.18 den automatischen ebay Hinweis:"Da Sie nicht bis zum 10.2.geantwortet haben, haben wir dem Kaufabbruch zugestimmt."
Dieser ebay Vorgang des eigenmächtigen und einseitigen Auflösens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags ohne meine Einwilligung bin ich nicht gewillt zu akzeptieren.
Seit wann hat ebay das Recht ohne meine Einwilligung einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag nach §433 BGB ,der zwischen Verkäufer und Käufer besteht einseitig aufzulösen? Seit wann und aufgrund welcher Regelung hat ebay das Recht, die deutsche Gesetzgebung zu umgehen und sich über diese hinwegzusetzen`?
Wo,bei wem und wie kann ich bei ebay Einspruch und Widerspruch gegen diesen Rechtsbruch erheben?
Für Informationen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
UllaChristine
eBay bietet den Kaufabbruch an > https://verkaeuferportal.ebay.de/search/site/Kauf%20abbrechen?f%5B0%5D=im_field_targetgroup%3A5
Du hast natürlich jederzeit die Möglichkeit dein Recht lt. BGb § einzuklagen, denn der Kaufvertrag besteht ja weiterhin.
Was würde es dir bringen, wenn du Widerspruch "gegen diesen Rechtsbruch" bei eBay erhebst?
Meine Erfahrung diesbezüglich: lieber Kaufabbruch, als dem Geld hinter her laufen und dann noch Ärger mit Nichtzahlung + Bewertung.
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