11-02-2018 21:05
Liebes Ebay Team,
ich bitte um Hilfe und Information.
Als Privatverkäufer habe ich am 6.2.18 ein neues Joop! Parfumset per Sofort-Kaufen verkauft. Am 7.2.18 erhielt ich von ebay den Hinweis:"Käufer wünscht Kaufabbruch" obwohl ich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung eine Rücknahme ausgeschlossen habe.Dieser automatische ebay Hinweis Kaufabbruch mit Fristsetzung zum 10.2.18 ließ nur die Möglichkeit zu, mit Ja zuzustimmen oder ein Nein,falls der Artikel bereits verschickt wurde mit der Angabe der Sendungsnummer.Eine andere Alternative mein Nein zum
Kaufabbruch zu äüßern,gab es auf diesem ebay Hinweis nicht.
Mit dem Kaufabbruch war ich nicht einverstanden,da nach BGB§433 ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gegeben ist ,deshalb habe ich diesen ebay Hinweis Kaufabbruch nicht beantwortet.
Meine Email an den Käufer mit der Bitte, mir seinen Grund für das Nichteinhalten des bestehenden Kaufvertrages zu nennen,wurde vom Käufer nicht beantwortet.Stattdessen erhielt ich heute,11.2.18 den automatischen ebay Hinweis:"Da Sie nicht bis zum 10.2.geantwortet haben, haben wir dem Kaufabbruch zugestimmt."
Dieser ebay Vorgang des eigenmächtigen und einseitigen Auflösens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags ohne meine Einwilligung bin ich nicht gewillt zu akzeptieren.
Seit wann hat ebay das Recht ohne meine Einwilligung einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag nach §433 BGB ,der zwischen Verkäufer und Käufer besteht einseitig aufzulösen? Seit wann und aufgrund welcher Regelung hat ebay das Recht, die deutsche Gesetzgebung zu umgehen und sich über diese hinwegzusetzen`?
Wo,bei wem und wie kann ich bei ebay Einspruch und Widerspruch gegen diesen Rechtsbruch erheben?
Für Informationen bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
UllaChristine
Hallo @designerfreak-0
hier liegt kein Rechtsbruch seitens eBay vor. Auch wenn es blöde klingen mag, eBay hat den Kauf-Abbruch dementsprechend geändert, dass quasi nur dann der Verkäufer ablehnen kann, wenn der Käufer schon bezahlt hat. Entsprechende Informationen findet man auch in den AGB von eBay, denen Du bei Anmeldung zugestimmt hast (und quasi jedesmal neu zustimmst, sobald Du hier einen Artikel zum Verkauf anbietest).
Und mit dem blöde klingen meine ich nun den folgenden Satz: Wenn es Dir hier nicht gefällt, wie eBay die Dinge handhabt, dann solltest Du hier eben nicht mehr verkaufen. Es vergebene Liebesmüh, aus eBay einen besseren Ort machen zu wollen. Entweder findet man sich mit den Umständen ab oder man sollte konsequent sein und sich was anderes suchen.