19-12-2013 10:59 - bearbeitet 19-12-2013 11:00
Hallo liebe Community,
ich habe die Ware von der Auktion: http://www.ebay.de/itm/261348377602?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649 am Freitag den 13.12 (welch Ironie) an den Verkäufer versandt. Sogar via Einwurfeinschreiben. Nun hat der Käufer direkt einen Fall aufgemacht, (18.12 um 15 Uhr) ohne mich vorher zu kontaktieren. Die Sendungsnummer habe ich ihm gegeben und auch selbst überprüft. Leider konnte ich lediglich die Mitteilung bekommen, dass "die Sendung leider nicht im System eingetragen ist". Nach einem Anruf bei der Postfiliale, wurde mir mitgeteilt, dass die Sendungsverfolgung bei einem Einwurfeinschreiben nicht möglich ist. Viele würden dies sogar nutzen um einen Empfang zu bestreiten... Die nette Frau wies mich aber auch darauf hin, dass es zur Weihnachtszeit alles ein bisschen länger dauern kann.
Ich habe den Käufer kontaktiert, ihm das Ergebnis meines Telefonats mitgeteilt und ihn um Geduld gebeten, da ja Weihnachten vor der Tür steht und die Post viel zu tun hat.
Was mich nun aber, auch aufgrund dieser Warnung von der Postfrau stutzig macht, sind folgende Dinge: Käufer hat erst eine Bewertung, Käufer hat mit Paypal bezahlt, Käufer macht nach nicht einmal 4 abgeschlossenen Werktagen einen Fall auf...
Ich weiß ehrlich gesagt nicht was ich jetzt tun soll... Ich habe den Sendungsnachweis mit seinem Nachnamen drauf und ich habe auch Belege, dass ich andere Sendungen zur selben Uhrzeit, in der selben Filiale und ebenfalls über Ebay versandt habe. Zudem ist ein Einschreiben: Einwurf doch eigentlich eine "Garantie", dass es im Postkasten ankommt oder? In der Auktion steht ja auch extra nochmal, dass per "Standardversand" verschickt wird. Ich habe da sogar noch eigenmächtig das Einschreiben draus gemacht, damit es auch gesichert ankommt.
Wie seht ihr die Lage? Muss ich um Ärger und eine Rückbuchung seitens Ebay fürchten?
Hi
Ich erkläre es gerne auch in diesem Thread: Ein Einwurfeinschreiben muss mitnichten ordnungsgemäß zugestellt worden sein, wenn auch die Sendungsverfolgung dies so angibt.
In stressigen Zeiten (aber auch in weniger stressigen Zeiten) ist es möglich, dass ein Postbote die Einlieferbelege schon fertig macht, bevor er überhaupt losgefahren/losgegangen ist. Einschreiben werden zwar meistens gesondert aufbewahrt, aber dennoch können sie falsch eingeworfen worden sein.
Auch kann man bei zwei derartigen Hüllen nicht in jedem Fall davon ausgehen, dass ein (gepolsteter Umschlag in den Schlitz des Briefkastens passt. So ist eingeworfen mitunter nur "in den Schlitz geklemmt".
PayPal hin oder her, was die anerkennen oder nicht - du bist von der angegebenen Versandart abgewichen.
Niemand - auch die Technik nicht - hätte dich daran gehindert, die billigste Paketversanart zu wählen und zu zahlen oder wenigstens als Übergabeeinschreiben zu verschicken.
Eine solche Abweichung ist absolut nicht in ordnung. Ich selbst würde dich mal schön an PP vorbei mahnen!
Das BGB ist bei solcher Art Abweichung recht eindeutig!
Fehler von dir, also zieh das auch gerade!