16-06-2013 10:08
So richtig verstehe ich die Entscheidung nicht. Im obereb Teil heisst es: Dem Käufer steht keine Erstattung zu. In der Begründung: Das eine Entscheidung zu gunsten des Käufers entschieden wurde. Es folgt noch eine Bemerkung über paypal. (Ich bin nicht bei paypal) Kann mir jemand bitte die Sachlage Verdeutschen.
Vielen Dank im Voraus
Fall-Nr.:
5029135407 Entscheidung von ebay
Dem Käufer steht keine Erstattung zu.
=== Also keiner zahlt dem Käufer das Geld zurück.
In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen.
=== Aber Ebay meint, der Käufer hat recht.... .Auch wenn sie weder Artikel noch sonstwas gesehen haben - es wird ganz einfach "gewürftel" - und somit "entschieden".
Auch wenn Sie für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten müssen, wird dieser Fall bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus berücksichtigt.
=== Also Ebay nimmt dir jetzt kein Geld wech, weil sie nicht können.....
Aber dieser Fall wird bei dir als "Schlechtleistung" im Verkäuferstatus vermerkt. Und viele dieser Vermerke bedeuten später mal Sanktionen bis hin zum Ausschluß von der platten Form.
Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, können wir dem Käufer keine Erstattung gewähren.
=== Hättest du Paypal gehabt, wäre dein Geld jetzt weg.
Sie müssen für diesen Fall keine weiteren Schritte unternehmen.
=== Na, da hast du ja mal Glück gehabt... Ironie ist angeschaltet..... Als ob Ebay "Recht spricht".....
Geht das jetzt eventuell Zivilrechtlich weiter?
=== DAS obliegt deinem Käufer. Wir wissen jetzt nicht, was der macht. Nun hat der natürlich einen Schiedsspruch, den er u.U. seinem Anwalt vorlegen kann. Nur - der besagt natürlich, dass dem Käufer nix zusteht.....
Ob er es tut?
Tja.....
um was für einen Streitwert handelt es sich eigentlich?
Die meisten Leute scheuen ja den Gang zum Anwalt, wenn der "leichte" Weg über Ebay nicht zum Ziel führt.