Geöffnete Rücksendung

0e-fan
Auf Erkundungstour

Hallo,

folgendes Problem:

ich habe einen Artikel eingestellt, der original verpackt war, und auf dem aüßerlich der richtigen Wert dargestellt war. Sichbar waren durch die durchsichtige Verpackung allerdings falsche Artikel eingeschweisst. Der Käufer hat somit das Recht zur Rückgabe genutzt.

Bei der Rücksendung stellte ich jedoch fest, dass der Käufer die Originalverpackung geöffnet hatte. Somit kann ich beim Hersteller/Verkäufer an mich keine Regressansprüche stellen oder reklamieren, da die Verpackung geöffnet war. Wie ist jetzt zu verfahren?

Transaktionsnummer:5ET66318ST6871109

MfG

Uwe Ehlebracht

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Klasse,

 

 

du verkaufst dich und versuchst das Verkaufte, hier an den Mann zu bringen. Somit hat der Käufer sich auch verkauft, da du dich ja auch schon verkauft hast. Warum hast du das Verkaufte nicht gleich reklamiert? Oder hast du gehofft, der Käufer merkt nicht, dass er sich verkauft hat.

Halt Stop vergiss es !!!

 

Das war ja kein Widerruf, sondern eine berechtigte Reklamation.

Dann kannst dem Käufer natürlich keinen Vorwurf machen, daß er erst auspackte bevor er merkte, daß es der falsche Artikel war.


@0e-fan schrieb:

Hallo,

folgendes Problem:

ich habe einen Artikel eingestellt, der original verpackt war, und auf dem aüßerlich der richtigen Wert dargestellt war. Sichbar waren durch die durchsichtige Verpackung allerdings falsche Artikel eingeschweisst. Der Käufer hat somit das Recht zur Rückgabe genutzt.

Bei der Rücksendung stellte ich jedoch fest, dass der Käufer die Originalverpackung geöffnet hatte. Somit kann ich beim Hersteller/Verkäufer an mich keine Regressansprüche stellen oder reklamieren, da die Verpackung geöffnet war. Wie ist jetzt zu verfahren?

Transaktionsnummer:5ET66318ST6871109

MfG

Uwe Ehlebracht


 

Wenn es sichtbar war, warum hast DU es nicht gesehen und in der Artikelbeschreibung vermerkt?

 

http://www.ebay.de/itm/Corsair-CM3X8GSDKIT1066-2x4GB-DDR3-SDRAM-1066-MHz-SO-DIMM-204-pol-RAM-/200962...

 

Möchtest du jetzt dem Käufer einen Strick daraus drehen, daß er den Fehler erst nach dem Öffnen der OVP bemerkt hat?

 

 

Somit kann ich beim Hersteller/Verkäufer an mich keine Regressansprüche stellen oder reklamieren, da die Verpackung geöffnet war.

 

Wer erzählt solch einen Schmarrn?

Du hast jederzeit das Recht auf  Widerruf, gegebenenfalls Reklamation.

Also wende Dich an den Vk bei dem Du gekauft hast.


@0e-fan schrieb:

ich habe einen Artikel eingestellt, der original verpackt war, und auf dem aüßerlich der richtigen Wert dargestellt war. Sichbar waren durch die durchsichtige Verpackung allerdings falsche Artikel eingeschweisst.


 

Du schreibst da was von Fehlkauf...

 

Wieso konntest du den Artikel nicht da retournieren, wo du ihn gekauft hast?

Bei solchen Angeboten ist doch schon wieder Stress vorprogrammiert.

Wertminderung.

 

Der Käufer darf die Ware begutachten oder ausprobieren wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

Wenn das was er getan hat, in einem Ladengeschäft nicht möglich gewesen wäre, dann kannst du Wertminderung geltend machen.

Frag mich aber bloß nicht , wieviel!

Hast du noch das Geld vom Käufer ?

 

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