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Gutscheinverkauf - Verstoß gegen geltendes Recht?

Habe als privater Verkäufer (ursprünglich 18) Gutscheine eines Online-Shops eingestellt, diesen fotografiert und die Bedingungen abgetippt.. Nun hat mich der Betreiber des Onlineshops angeschrieben mit folgender Nachricht:

 

"Hallo , ich fordere Sie hiermit auf den Handel mit meinen Gutscheinen zu unterlassen und Ihre Angebote mit meinen Gutscheinen zu beenden..
Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, werde ich Ebay einschalten und meinen Rechtsanwalt. Siue verstoßen gegen Copyright und Markenrecht.
Zudem ist Ihr Angebot gerwerblich mit Gewinnerzielungsinteresse und somti verstoßen Sie gegen die Impressumspflicht und Widerrufsbelehrung AGB Pflicht...
"

 

Habe daraufhin vorsichtshalber von bei den 2 eingestellten Angeboten mit je 9 Gutscheinen (Sofortkauf) auf je 1 Gutschein reduziert, aber eigentlich sehe ich mich hier im Recht oder? Auf Rechtstreitigkeiten habe ich allerdings auch wenig Lust

Gesamtes Thema betrachten

Hallo,

 

es ist nicht verboten einen Gutscheine zu verkaufen, ausser der Anbieter des Gutscheines untersagt dieses ausdrücklich auf dem Gutschein selber oder in seinen AGB`s.

 

Das Problem bei dir ist die Menge der Gutscheine, da wird wahrscheinlich jeder Richter von einem gewerblichen Handel ausgehen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob du die Gutscheine geschenkt, gekauft oder gefunden hast. Ebenso spielt es keine Rolle ob du eine Gewinnerzielung verfolgst oder nicht. Handel bleibt Handel.

 

Deswegen würde ich es auf keinen Rechtsstreit ankommen lassen.

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