abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Hallo, ich bin Verkäufer von Neuware und habe mal eine Frage zur Rückerstattung.

Am 13.03.2013 habe ich einen Rock verkauft, dieser wurde bezahlt und am 14.03.2013 versendet. Am 02.04.13 bekam ich eine Nachricht des Käufers, der Rock hätte einen 8cm großen Riss, und er möchte ihn bitte umtauschen. Ich bat ihn, den Rock zurückzuschicken, damit ich ihn mir selber anschauen kann. (Alle Röcke werden von mir, bevor sie verschickt werden auf  mögliche Fehlern kontrolliert. Auch die eingestellten Bilder bei der Beschreibung weisen keine Mängel an dieser Stelle auf).Heute 10.04.2013 kam das Röckchen wieder bei mir an. Es wurde offensichtlich getragen und der Riß ist ein Triangel, den man sich nur beim Tragen holen kann.

Der Käufer wünscht einen Umtausch. Muß ich ihm stattgeben?

Gesamtes Thema betrachten

Stellen Sie hier eine Frage, und alle selbsternannten Hobby-Rechtsanwälte werden
Sie kostenlos mit Paragraphen, Gesetzen, Durchführungsverordnungen,
Ergänzungsbestimmungen und Querverweisen zuschütten, so daß die entsprechende
Fachliteratur mehrere Quadratmeter benötigt und Sie nach dem Studium der
Fundstellen nach schon drei Monaten selbst eine Kanzlei eröffnen können. Das
Motto hier lautet also: Stellen Sie eine simple Frage – und erleben Sie
anschließend eine aufregende Exkursion durch die deutsche Rechtsprechung!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder