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Hallo, ich bin Verkäufer von Neuware und habe mal eine Frage zur Rückerstattung.

Am 13.03.2013 habe ich einen Rock verkauft, dieser wurde bezahlt und am 14.03.2013 versendet. Am 02.04.13 bekam ich eine Nachricht des Käufers, der Rock hätte einen 8cm großen Riss, und er möchte ihn bitte umtauschen. Ich bat ihn, den Rock zurückzuschicken, damit ich ihn mir selber anschauen kann. (Alle Röcke werden von mir, bevor sie verschickt werden auf  mögliche Fehlern kontrolliert. Auch die eingestellten Bilder bei der Beschreibung weisen keine Mängel an dieser Stelle auf).Heute 10.04.2013 kam das Röckchen wieder bei mir an. Es wurde offensichtlich getragen und der Riß ist ein Triangel, den man sich nur beim Tragen holen kann.

Der Käufer wünscht einen Umtausch. Muß ich ihm stattgeben?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

alex, du würdest dich doch nur diebisch freuen, wenn solch ein TE, auf die Klappe fällt und mehrere hundert, wenn nicht sogar tausend Öcken zu zahlen hätte X-(

jeder Gewerbetreibende ein potentieller Konkurent für dich B-)

Antworten (13)

Antworten (13)

Na prima vom Regen in die Traufe. Ich dank Euch herzlich für die schnellen Antworten. Bin auch schon am änderen meiner Daten. Sollte mich wohl etwas ausführlicher mit den rechtlichen Dingen beschäftigen!

Sag ich doch

hier hat es alles verkappte Anwälte Steuerberater Richter und Finanzbeamte.                        :^O

 

 

 

doch eine größere Baustelle 😞

 

du bist mit deinem Internetauftritt nicht wirklich in der Position, Wertersatz einzufordern.....

sende der K Ersat, beiß in die Tischplatte und mache dich umgehend ran, deinen Internetauftritt rechtskonform zu gestalten .....

entweder

Widerrufsbelehrung  ODER Rückgabebelehrung

Firma oder EInzelperson ?

Achte auf deine Textilkennzeichnungspflicht (die Angabe Fleece ist falsch)

Stellen Sie hier eine Frage, und alle selbsternannten Hobby-Rechtsanwälte werden
Sie kostenlos mit Paragraphen, Gesetzen, Durchführungsverordnungen,
Ergänzungsbestimmungen und Querverweisen zuschütten, so daß die entsprechende
Fachliteratur mehrere Quadratmeter benötigt und Sie nach dem Studium der
Fundstellen nach schon drei Monaten selbst eine Kanzlei eröffnen können. Das
Motto hier lautet also: Stellen Sie eine simple Frage – und erleben Sie
anschließend eine aufregende Exkursion durch die deutsche Rechtsprechung!

acforum1
Auf Erkundungstour

 

mit einer gültigen Widerrufsbelehrung hättest du eine Handhabe

gegen den Käufer. SO hast du nichts, ausser eventuell Abmahner

am Hals. Das könnte dich noch teuerer als der Rock kommen.

 

 

Gibt der K Dir trotz Rückzahlung eine rote BW geh zum Anwalt.

 

soll sie mit ihm Kaffee trinken 😮

selbst bei einer Rückerstattung kann ein K sachlich rot bewerten

immerhin hat er Ware gekauft, die er haben wollte und bezahlt hat, eine Rückzahlung macht dieses Kauferlebnis nicht zwingend positiv, muß sich der K doch erneut umsehen

was soll man da sagen 😞

 

hättest du eine gültige Widerrufsbelehrung, wäre alles etwas einfacher

eine unkorrekte ist wie keine 😞

 

woran kannst du erkennen, das der Mangel durch tragen entstanden ist ?

wurde der Rock gewaschen ?

Dein Problem sind die Bewertungen!
Solche Gauner gibt es immer mal wieder, auch die einschlägigen Geschäfte kennen solche Pappenheimer.

Samstag kaufen und Montag umtauschen, natürlich Samstagabend getragen.
Beiß die Zähne zusammen und tausche den Rock um oder erstatte Geld und VSK

Setz den Typ auf die Sperrliste.

Gibt der K Dir trotz Rückzahlung eine rote BW geh zum Anwalt.

kogo2004
Auf Erkundungstour

schwedenhaus.. 

-

 

selbst wenn "es" ne Nachtschicht werden sollte:

 

alle mal besser als einen un-netten weil teuren Brief im Briefkasten zu haben.....

 

wie gesagt:

 

die Forenberichte werden mittlerweile von Familie Abmahnski als kostenlose "Quelle" genutzt.....

kogo2004
Auf Erkundungstour

al-ex-isi - 

 

Du musst nicht laufend unter Beweis stellen, das Du die diversen Ebay-Baustellen/Probleme nicht verstehst.....

 

ist Dein Sandkasten gerade nicht frei?

kogo2004
Auf Erkundungstour

nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer / Ebay-Nick des Käufers (KEINE! Realdaten)....

 

dazu solltest Du die Hinweise auf Deine abmahnfähige WRB mehr als E R N S T nehmen.....

 

mittlerweile werden die Forenberichte / Anfragen seitens Familie Abmahnski dazu verwendet, die Abmahnkeule zu schwingen....

 

wie sich in diversen Fällen gezeigt hat: zu Recht!

(Du gehörst aktuell mit-dazu!)

 

Aufgrund Deiner Angebote / Rechtliche Informationen unterstelle ich mal salopp, das Du Einzelunternehmerin bist - 

 

da haben diese Daten nix bei den Rechtlichen Informationen / WRB zu suchen:

 

"Firma Gänseblümchen"

"Geschäftsführer: Kati Ziegler"

 

damit Du diese falschen und abmahnfähigen Daten aus der WRB entfernen kannst, folgende Schritte durchführen:

 

die WRB kannst Du kostenlos beim Händerbund über den Generator erstellen:

 

http://www.haendlerbund.de/widerrufstextgenerator

 

diese "neue" WRB hinterlegst Du dann bei Deinen Rechtlichen Informationen - 

 

GETZT KOMMT DER WICHTIGE SCHRITT:

 

die WRB wird bei laufenden Angeboten (Festpreis/Auktion) nicht automatisch aktualisiert - 

 

hierfür musst Du das sog. "Gebündelte Bearbeiten" (der laufenden Angebote) durchführen:

 

http://pages.ebay.de/help/sell/bulk-edit-tips.html

 

und überles` bitte die "Informationen" des Forentrolls al-ex-isi - 

 

zu unwichtig / falsch / de-platziert.....

Anonymous
Nicht anwendbar

Tja, al-ex-isi,

unsere Ratschläge sind kostenlos, Deine sind umsonst! 😉

Anonymous
Nicht anwendbar

Du solltest Dich auch mal dringend über die Bedeutung der Begriffe Firma und Geschäftsführer informieren! 😮

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