03-05-2013 06:42
Zitat e Mail:
Guten Abend,
mit haben heute Abend mit Interesse Ihre Nachricht von heute Morgen gelesen.
Wir haben den Artikel gestern entfernt, weil er sich nicht mehr in dem Zustand befindet,
in welchem wir ihn eingestellt haben. Die Möglichkeit, einen Artikel trotz Gebot zu entfernen, bietet ebay an und von dieser Möglichkeit haben wir ganz legal Gebrauch gemacht und Sie wurden ordnungsgemäß durch ebay informiert. Nach Rücksprache mit ebay wurde uns der Sachverhalt ebenfalls nochmals bestätigt.
Freundliche Grüße !
oder habe ich trotzdem wie ich Ihm geschrieben habe ein Anrecht auf die ;oder gleichwertige Ware ?
Nur weil eBay die Möglichkeit bietet, wird das Entfernen eines
Angebotes NICHT legal.
Der Verkäufer hat auf einen angebotenen und bebotenen Artikel aufzupassen, dass dieser im Zustand nicht verschlechtert wird.
Du kannst deine Ansprüche geltend machen, den Artikel im beschriebenen Zustand fordern und ggf. sogar einen Ersatzkauf vornehmen und die Mehrkosten dafür beim Verkäufer einfordern.
Das wird (vermutlich) ohne rechtliche Hilfe nicht gehen.
Wie weit bist du bereit zu gehen?
Möchtest du ggf. einen Rechtsstreit eingehen?