07-10-2018 01:04
@lx_rbl3 schrieb:
Hallo Communtiy,
Habe vor ein paar Tagen ein iPad verkauft, verkauft wurde ausdrücklich als defekt. Nun möchte der Käufer das Geld zurück weil er meint es sei ein Sprung im Display, da das Gerät als defekt verkauft wurde, Frage ich mich nun ob ich es zurück nehmen muss.
Der Käufer schlug zuerst eine Rückzahlung von 35€ vor, doch bevor ich handeln konnte kam die nächste Nachricht mit Forderung der Rücksendung.
Wie kann ich mich hier verhalten, was ist zu tun?
Servus @lx_rbl3
Sehen wir es doch mal ganz einfach,
indem wir uns fragen,
warum jemand ein defektes iPad kaufen sollte,
von dem Du sagst,
es sei optisch okay und habe funktioniert,
bis Du eine Meldung wg. iTunes erhalten hast.
Was mag der Kunden DAMIT machen wollen:
Variante 1: Er möchte - weil er es irgendwie kann,
Teile von dem Teil weiterverwenden...also als Ersatzteilspender kaufen
Variante 2: Er hofft, mit etwas Mühe und Kenntnis das iTunes-Problem lösen zu können.
Variante 3: Er sucht einen neuen Briefbeschwerer oder möchte ein originelles Tablett zum Servieren von Tee.
Vielleicht fällt Dir noch mehr ein ?
In allen drei Fällen wäre der Sprung am Homebutton aber ausgesprochen relevant
und gehört benannt.
Unterlässt man das,
ist fraglich, warum das unterlassen worden ist.
Es mag Deiner Unerfahrenheit hier geschuldet sein.
Zu Paypal... bei einem neuen Verkäufer würden viele gar nicht kaufen,
ohne mit Paypal zahlen zu können.
Gut... wenn "Apple" oder irgendwas mit "i" dasteht,
schaltet das bei manchen das Hirn aus, 😉
aber in der Regel ist PP die einzige Sicherheit,
die man hat.
Formal solltest Du - so Deine Frage unter der anderen Antwort - bei Sachmangel die Möglichkeit zur Nacherfüllung bekommen.
Das stimmt.
Nur ist Ebay das schnurz.
Hier würde ich mich zudem fragen,
wie Du das machen wolltest.
Zu Apple schicken... gute 300 Euro.
Zu einer anderen Werksatt... gute 200 Euro.
Selbst machen, nachdem Du geschrieben hast,
Du habest keine Ahnung.
Selbst wenn... angeben müsste man das und es würde den Wert weiter mindern.
Eigentlich geht es in rechtlicher Hinsicht übrigens um "wesentliche" Mängel,
die einen Sachmangel ausmachen.
Hier kann und wird nur im Einzelfall entschieden werden können.
Weil auch Kratzer nicht gleich Kratzer sind.
Hilfreich ist aber,
alles ganz genau anzugeben.
Sind Kratzer drauf,
beschreibt man sie,
macht ein Foto mit Markierungen,
was immer.
Sich als K auf einen Mangel zu berufen,
den man kennen konnte oder musste,
ist schwierig.
Guten Morgen @lx_rbl3
In deinem Fall würde ich das Gerät zurücknehmen und samt Rücksendung erstatten.
Danach noch einmal einsetzen und alles haargenau beschreiben und mit scharfen
Fotos dokumentieren.
Was alles in eine Beschreibung gehört, kannst du hier ja wunderbar nachlesen.
LG
Wenn er mit PayPal bezahlt hat, bleibt Dir kaum was anderes übrig.
Sollte nun tatsächlich ein Sprung im Display sein, wäre der von Dir nicht beschrieben worden. Im Gegenteil:
"Das Gerät ist optisch in gutem Zustand."
Könnte ein Versandschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung vorliegen? Im Originalkarton in einem weiteren Umkarton verpackt eher nicht, aber nur im Orignalkarton ohne weitere Verpackung schon möglich.
Ich hoffe, Du hast Dir alle wichtigen Details (Seriennummer etc.) des iPad vorher notiert und fotografiert.
Nicht, dass Du einem dieser Kandidaten aufsitzt, die Dir dann ein ganz anderes Gerät zurücksenden.
Deshalb, falls möglich,
die Rückerstattung erst nach erfolgter, verfolgbarer Rücksendung (echtes Paket oder Maxibriefkarton mit Einschreiben z.B.) und Überprüfung des Gerätes anbieten.