21-11-2012 23:03
Hallo Zusammen,
ich habe bei ebay folgenden Artikel verkauft:
http://www.ebay.de/itm/150947288794
Es handelt sich um einen Nintendo DS Lite, zudem ich eine Speicherkarte mit 50 Spielen bekommen habe. Nun habe ich gestern festgestellt, dass es nicht erlaubt ist, so etwas bei ebay zu verkaufen und habe den Verkäufer nun angeschrieben.
Was nun? Ich kann Ihm ja keine 50 Spiele zuschicken, die ich nicht habe.
Grüße und schon mal vielen Dank,
Tobias
zum Laptop nochmal:
Es müssen berechtige Gründe für das vorzeitige Beenden einer Auktion vorliegen. Diese waren im
1. Fall: Schwester untersagt das Verkaufen in Ihrem Auftrag
2. Fall: Artikelbeschreibung fehlerhaft
Beides sind definitiv keine berechtigten Gründe.
Die meißten Fälle, in den Schadenersatz geleisten werden musste, beziehen sich so weit ich das jetzt auf die Schnelle gefunden habe darauf, dass der Artikel zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde. Das ist ja hier nicht der Fall.
Prima, dann kannst Du ja liefern.
Und das gleich zweimal.
Zurück zum Nintendo:
Der Käufer hat mir gestern mitgeteilt, sich an seinen Anwalt zu wenden. Nun dazu ein paar Fragen:
1. Wer übernimmt in diesem Fall die Anwaltskosten?
Erstmal er, wenn's dann zum Prozeß kommt, der, der den Prozeß verliert.
Aller Voraussicht nach wirst Du das sein.
2. Übernimmt eine Haftpflichtversicherung den dem Käufer entstandenen Schaden?
Nein, sondern Du.
3. Kann mir noch jemand einen Hinweis auf die Probleme mit dem Urheberrecht geben?
Google...
Aber da Du ja von der beratungsresistenten Sorte bist, bin ich jetzt raus, warte einfach, bis unangenehme Post kommt.
Und die wird kommen...;-)