21-11-2012 23:03
Hallo Zusammen,
ich habe bei ebay folgenden Artikel verkauft:
http://www.ebay.de/itm/150947288794
Es handelt sich um einen Nintendo DS Lite, zudem ich eine Speicherkarte mit 50 Spielen bekommen habe. Nun habe ich gestern festgestellt, dass es nicht erlaubt ist, so etwas bei ebay zu verkaufen und habe den Verkäufer nun angeschrieben.
Was nun? Ich kann Ihm ja keine 50 Spiele zuschicken, die ich nicht habe.
Grüße und schon mal vielen Dank,
Tobias
zum Laptop nochmal:
Es müssen berechtige Gründe für das vorzeitige Beenden einer Auktion vorliegen. Diese waren im
1. Fall: Schwester untersagt das Verkaufen in Ihrem Auftrag
2. Fall: Artikelbeschreibung fehlerhaft
Beides sind definitiv keine berechtigten Gründe.
Die meißten Fälle, in den Schadenersatz geleisten werden musste, beziehen sich so weit ich das jetzt auf die Schnelle gefunden habe darauf, dass der Artikel zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde. Das ist ja hier nicht der Fall.
Prima, dann kannst Du ja liefern.
Und das gleich zweimal.
Zurück zum Nintendo:
Der Käufer hat mir gestern mitgeteilt, sich an seinen Anwalt zu wenden. Nun dazu ein paar Fragen:
1. Wer übernimmt in diesem Fall die Anwaltskosten?
Erstmal er, wenn's dann zum Prozeß kommt, der, der den Prozeß verliert.
Aller Voraussicht nach wirst Du das sein.
2. Übernimmt eine Haftpflichtversicherung den dem Käufer entstandenen Schaden?
Nein, sondern Du.
3. Kann mir noch jemand einen Hinweis auf die Probleme mit dem Urheberrecht geben?
Google...
Aber da Du ja von der beratungsresistenten Sorte bist, bin ich jetzt raus, warte einfach, bis unangenehme Post kommt.
Und die wird kommen...;-)
Oh, oh, die Laptops waren schon beboten und beendet. 😮
Habe vorhin übersehen.
OMG ...
Was nun? Ich kann Ihm ja keine 50 Spiele zuschicken, die ich nicht habe.
Richtig, du kannst ihm nicht etwas schicken, was du nicht hast. Das hättest du auch nicht anbieten dürfen.
Nun ist es schon geschehen. Sag dem Käufer einfach die Wahrheit, dass du es nicht gewusst hast, usw. Entschuldige dich und biete ihm einen Transaktionsabbruch oder Preisminderung an.
Lass dich auf gar keinen Fall darauf ein, die illegalen Kopien mitzuliefern. Das könnte eine Falle sein, um dich wegen Verstoß gegen Urheberrecht vor Gericht zu kriegen.
Die 2 Auktionen mit Laptops, die du gerade anbietest, solltest du unverzüglich löschen, bevor darauf jemand bietet. Die AB bedarft dringend einer Bearbeitung, denn das, was du dort mitanbietest, ist ebenfalls illegal.
TE stolpert von einem Fettnapf in den anderen 😞
http://www.ebay.de/csc/tobi_whong/m.html?item=150947288794&LH_Complete=1&rt=nc?_trksid=p4340.l2562
wenn ICH für meinen Sohn eine Spielekonsole mit 50 Spielen ersteigert hätte und würde nur illegale Raubkopien erhalten, DANN wüßte ich was ich machen würde.
ICH würde vom Verkäufer diese 50 Spiele einfordern oder den finanziellen Gegenwert.
wenn man jetzt mal NUR 5 -10 Euro pro Spiel einsetzt kommt da schon eine stolze Summe zustande
Viel Glück !! ( kannst Du gebrauchen )
Wie weiterverkauft?
Ich habs so verstanden das das du noch nicht geliefert hast.
Wie kann er die Spiele weiterverkaufen die noch nicht angekommen sind und von denen er auch die Titel nicht weis.
Ich glaube fast er richt den Braten und will dir damit einen reinwürgen.
OK deine Auktion war nicht richtig, das es eine Flash card ist, die du verkaufst hättest erwähnen müssen,
was außerdem auch nicht erlaubt ist bei ebay, aber ich finde das mit dem weiterverkauft vor Lieferung schon seltsam.
" Zum Disclaimer: den hatte ich mir vor ca 2 Jahren mala zurecht gesucht, scheint wohl an der Zeit zu sein, den zu überarbeiten. "
Hallo Tobi,
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Ebay-Verkäufer erfinden täglich neue Gesetze
Viele Grüße : ‹(°¿°)›
...hm ?
...wo steht in deiner Auktion , das die 50 Spiele auf einer Speicherkarte sind ?
Du hast eine Spielekonsole mit 50 Spielen verkauft
.mit 50 legalen Spielen, wohlgemerkt.
Hallo !-tina-!,
auch dir möchte ich dir für deine schnelle Antwort danken.
Laut Auskunft des Käufers hat er die Spiele auch bereits wieder weiterverkauft. Das könnte mir wohl zu einem weiteren Problem werden?
Grüße
Tobias
Du hast 50 Spiele angeboten und mußt auch 50 Spiele liefern, du hast nicht die illegalen Kopien angeboten.
Wenn du eine Speicherkarte mit kopierten Spielen verkaufen willst, mußt es auch beschreiben, das wird dir Ebay aber schnell löschen.
Raubkopien sind bei Ebay nicht erlaubt.
Hallo sir.horatio,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zum Disclaimer: den hatte ich mir vor ca 2 Jahren mala zurecht gesucht, scheint wohl an der Zeit zu sein, den zu überarbeiten.
Im Artikel heißt es
Zubehör (siehe Foto): Nintendo DS Lite in Ice Blau, Ladegerät, Eingabestift, 2 gb Speicherkarte.
Wie sieht das aus: Zählt die Artikelbeschreibung, der Angebotstext oder die Balance bzw. Disbalance zwischen beidem?
Grüße
Tobias
Unabhängig von ebay-Richtlinien, die sich nicht über gängiges Recht (BAGB) hinweg setzen können, hast du einen Kaufvertrag, den du zu erfüllen hast.
D.h. du hast dem Käufer genau das zu liefern, was in dem Angebot angegeben war und wofür der Käufer gezahlt hat.
Sanktionen, weil du gegen ebay-Richtlinien verstoßen hast, können folgen, machen den Kaufvertrag aber nicht ungültig.
Kannst du nicht so liefern, wie im Angebot angegeben, musst du für gleichwertigen Ersatz sorgen oder dem Käufer Schadensersatz leisten.
Ud als Anmerkung:
Der Blödsinn mit einem "EU-Recht" ändert auch nichts daran.
Meinen Vorschlag auf Preisnachlass hat er ja bereits ausgeschlagen.
Dann bleibt dir noch Transaktionsabbruch anzubieten. Wird er sicher auch nicht akzeptieren, aber hebt dir die Ablehnung gut auf. Die wirst du beim Gericht eventuell brauchen.
Ich werde mich bei Ihm erkundigen, welcher der 14 in der Artikelbeschreibung angegeben Spiele er breits verkauft hat und versuchen mich dort mit ihm zu einigen.
Das brauchst du nicht. Entweder er blufft nur oder er handelte fast genauso gesetzwidrig, wie du. Er kann nicht etwas verkaufen, was er noch physisch nicht besitzt.
Du hast einen bzw. mehrere Fehler gemacht, aber das bedeutet nicht, dass du dich erpressen lassen muss.
Meinen Vorschlag auf Preisnachlass hat er ja bereits ausgeschlagen.
Dann bleibt dir noch Transaktionsabbruch anzubieten. Wird er sicher auch nicht akzeptieren, aber hebt dir die Ablehnung gut auf. Die wirst du beim Gericht eventuell brauchen.
Ich werde mich bei Ihm erkundigen, welcher der 14 in der Artikelbeschreibung angegeben Spiele er breits verkauft hat und versuchen mich dort mit ihm zu einigen.
Das brauchst du nicht. Entweder er blufft nur oder er handelte fast genauso gesetzwidrig, wie du. Er kann nicht etwas verkaufen, was er noch physisch nicht besitzt.
Du hast einen bzw. mehrere Fehler gemacht, aber das bedeutet nicht, dass du dich erpressen lassen muss.
Warum denn beratungsresistent? Ich möchte mich erst mal nur erkundigen.
Meinen Vorschlag auf Preisnachlass hat er ja bereits ausgeschlagen.
Ich werde mich bei Ihm erkundigen, welcher der 14 in der Artikelbeschreibung angegeben Spiele er breits verkauft hat und versuchen mich dort mit ihm zu einigen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man unter http://www.homebrewwelt.com/nintendo-ds/nintendo-ds-spiele/ kostenlos und vor allem legal Spiele herunterladen. Diese würde ich dann laden und die übrigen 36 Spiele auf die Speicherkarte laden.
Somit können wir uns hoffentlich irgendwie einigen.
Grüße
Tobias
Dann melde ich mich noch mal zu Wort.
zum Laptop nochmal:
Es müssen berechtige Gründe für das vorzeitige Beenden einer Auktion vorliegen. Diese waren im
1. Fall: Schwester untersagt das Verkaufen in Ihrem Auftrag
2. Fall: Artikelbeschreibung fehlerhaft
Die meißten Fälle, in den Schadenersatz geleisten werden musste, beziehen sich so weit ich das jetzt auf die Schnelle gefunden habe darauf, dass der Artikel zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde. Das ist ja hier nicht der Fall.
Zurück zum Nintendo:
Der Käufer hat mir gestern mitgeteilt, sich an seinen Anwalt zu wenden. Nun dazu ein paar Fragen:
1. Wer übernimmt in diesem Fall die Anwaltskosten?
2. Übernimmt eine Haftpflichtversicherung den dem Käufer entstandenen Schaden?
3. Kann mir noch jemand einen Hinweis auf die Probleme mit dem Urheberrecht geben?
Vielen Dank und Grüße
Tobias
Ich gestern, nachdem das Geld eingegangen ist, den Verkäufer angeschrieben, und darauf hingewiesen, dass ich ihm den Nintendo so nicht verkaufen kann.
Kannst Du vergessen, Du hast den Artikel bereits verkauft, er gehört Dir nicht mehr.
Dabei haben ich ihm die zwei Möglichkeiten geboten, entweder vom Kauf zurückzutreten und bei einem neuen Angebot erneut mit zu bieten oder ein Teil des Verkaufspreises zurück zuerstatten und den Nintendo ohne die Spiele auf Speicherkarte zu verschicken.
Kannst Du auch vergessen, Du hast das zu liefern, was in der Artikelbeschreibung erwähnt ist.
2. Was habe ich zu erwarten, wenn der Käufer auf seine 50 Spiele besteht?
Dann hast Du die Spiele zu besorgen, wohlgemerkt auf Deine Kosten.
Kann ich mich auf §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) berufen?
Nein.
Du verstehst den Ernst der Lage ja immer noch nicht! 😮
Durch Deine vorzeitigen Beendigungen hast Du den Laptop jeweils verkauft, und zwar immer zum sichtbaren Höchstgebot des Höchstbietenden bei Abbruch.
Lies mal hier, aber setz Dich vorher hin:
http://www.tweakpc.de/news/15614/achtung-ebay-falle-auktionen-vorzeitig-beenden-update/
Da wird noch jede Menge Ärger auf Dich zukommen! :_|
Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure Antworten. Vor allem !-tina-! möchte ich für Ihre etwas aufmunternde private Nachricht danken.
Zuerst zum HP Notebook, bevor es dazu noch mehr Verwirrung gibt. Das Gerät ist noch da und wurde nicht unter der Hand verkauft (soetwas kommt für mich auch nicht mehr in Frage), die vorzeitige Beendigung der beiden Auktionen hat andere Gründe.
Die erste Auktion habe ich beendent, da meine Schwester, für die ich den Laptop verkaufe mich plötzlich nicht mehr am Gewinn beteiligen wollte. Da habe ich das Angebot ersteinmal beendet und wieder eingestellt, nachdem wir uns geeinigt haben.
Das Zweite Angebot habe ich gestern Abend beendet, da ich es nach den aktuellen Vorkommissen noch einmal in Ruhe bearbeiten möchte, damit auch wirklich JEDER versteht, dass die Festplatte defekt ist.
Auch den Hinweis auf eine tatsächlich original Win 7 Lizenz werde ich herausnehmen, bevor es da auch wieder Ärger gibt.
Nach einigen zugegebenermaßen sehr unschönen Auktionen vor mir in der Vergangenheit ist mir inzwischen nicht mehr um jeder Preis wichtig, was bei Auktionen rum kommt. Ich bin einfach nur froh, dass ich meine nicht mehr benötigten Sachen hier loswerden kann und jemand anders damit Spass hat. Ob nun 1, 10 oder 100 €, ich denke dass man mit einer ehrlichen Artikelbeschreibung, schönen Fotos und guten Bewertungen am Ende mehr herausholt als mit Machenschaften in der rechtlichen Dunkelgrauzone. Denn nur so kann Ebay auch funktionieren. Zudem kann ich so besser schlafen. Bei dieser Auktion ist das wohl etwas daneben gegangen.
Aber wieder zurück zum ursprünglichen Fall.
Ich gestern, nachdem das Geld eingegangen ist, den Verkäufer angeschrieben, und darauf hingewiesen, dass ich ihm den Nintendo so nicht verkaufen kann. Dabei haben ich ihm die zwei Möglichkeiten geboten, entweder vom Kauf zurückzutreten und bei einem neuen Angebot erneut mit zu bieten oder ein Teil des Verkaufspreises zurück zuerstatten und den Nintendo ohne die Spiele auf Speicherkarte zu verschicken.
Nun stellen sich mir die zwei Fragen:
1. Habe ich damit einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz begangen?
2. Was habe ich zu erwarten, wenn der Käufer auf seine 50 Spiele besteht?
Kann ich mich auf §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) berufen?
Die Spiele wurden (angeblich) bereits weiterverkauft. Wie sieht es mit der Schadensersatzpflicht aus? Laut BGB ist hier Vorsatz oder zumindest Fahrlässigkeit gefordert. Ist Fahrlässigkeit in meinem Fall gegeben?
Ich will mich hier ja nicht vom Täter zum Opfer machen, aber der Käufer ist mir schon etwas suspekt. Erst eine Bewertung, bei Auktionsende unter Adresse nur ein XXXXXXXX als Straße angegeben. Sehr deutscher Vor- und Nachname, aber Rechtschreibung auf Grundschulniveau. Naja.
Viele Grüße
Tobias
TE, das wird für Dich ja ein teueres Weihnachten:
50 Spiele nachliefern, welche Du nicht besitzt, und zwei Compaq Laptops, die Du durch das vorzeitige Beenden an den jeweils Höchstbietenden zu dessen sichtbaren Preis verkauft hast.
Bei den Notebook(s) 😛 gehe ich mal davon aus, daß Du nur eines hast - oder? :-x
Ist natürlich auch superschlau von Dir gewesen, die erste Auktion widerrechtlich zu beenden, weil der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht, um dann fast am gleichen Tag den gleichen Artikel erneut einzustellen....
Kogo2004 würde sagen: "So ein Verkäufer braucht kein Mensch!"
Zu Recht, würde ich sagen (den kleinen Insider konnte ich mir jetzt nicht verkneifen - sorry :^O