07-01-2013 12:17
Ich habe ein Thermostat verkauft, das irrtümlicherweise falsch deklariert war, da im Karton eines falschen Thermostats (meine Schwägerin hat für mich eingestellt). Leider habe ich das erst bemerkt, als der Käufer sich verständlicherweise beschwerte. Sofort verlangte er, das beschriebene Thermostat "dringend nachgeliefert" zu bekommen. Ich entschuldigte mich für meinen Irrtum, verwies jedoch auch darauf, dass das tatsächliche Gerät mit Markenaufschrift in der Artikelbeschreibung abgebildet war und bot ihm Rückerstattung des Verkaufspreises inkl. Portokosten an. Jetzt droht er mit Schadensersatz und Rechtskeule.
Kleines Problem: das von ihm geforderte Gerät kostet um die 100 Euro - ersteigert hat er für 2 Euro.
Mir kommt es so vor, als hätte er von Anfang an darauf spekuliert, meinen Fehler in der Auktion auszunutzen.
Die Lösung ist doch ganz einfach:
Du ersteigerst hier bei eBay einen Eberle-Thermostat und schicktst ihn
Deinem Käufer. Du hast Eberle verkauft, also mußt Du Eberle liefern
und nicht irgendwas anderes mit Marken-Pappkarton.
Dein "Irrtum" ist doch nur 'ne faule Ausrede.
Mal war's die Katze, mal das Kind, mal die Oma und nun soll die
Schwägerin einen 'Fehler' gemacht haben. Nur Analphabeten gucken Bilder.
Wer lesen kann, liest den Text und da steht "Eberle".
Der Käufer hat nach "Eberle" gesucht, auf "Eberle" geboten und Du
hast "Eberle" zu liefern, weil Du "Eberle" angeboten hast. Basta.
Auch Spaßverkäufer sind für ihre Angebote verantwortlich.