abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Irrtum in Artikelbeschreibung - Käufer fordert Schadensersatz

melsaha
Auf Erkundungstour

Ich habe ein Thermostat verkauft, das irrtümlicherweise falsch deklariert war, da im Karton eines falschen Thermostats (meine Schwägerin hat für mich eingestellt). Leider habe ich das erst bemerkt, als der Käufer sich verständlicherweise beschwerte. Sofort verlangte er, das beschriebene Thermostat "dringend nachgeliefert" zu bekommen. Ich entschuldigte mich für meinen Irrtum, verwies jedoch auch darauf, dass das tatsächliche Gerät mit Markenaufschrift in der Artikelbeschreibung abgebildet war und bot ihm Rückerstattung des Verkaufspreises inkl. Portokosten an. Jetzt droht er mit Schadensersatz und Rechtskeule.

 

Kleines Problem: das von ihm geforderte Gerät kostet um die 100 Euro - ersteigert hat er für 2 Euro.

 

Mir kommt es so vor, als hätte er von Anfang an darauf spekuliert, meinen Fehler in der Auktion auszunutzen.

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Mecker : Bearbeite mal Deine Monitoreinstellungen. Ich erkenne darauf ein Heimeier Thermostat, auf den ersten Blick ohne irgendetwas zu suchen. Und das digitale Eberle Thermostat sieht nun mal völlig anders aus.

 

Das ist, als ob Du eine Jacke mit dem Foto einer Hose einstellst.

 

Trotzdem war der Artikel in Worten gut beschrieben außerdem ist der Irrtum ja während der gesamten LAufzeit dem Verkäufer auch nciht aufgefallen und so weit ich mich erinnere (hab jetzt aber auch keine Lust zu suchen) haftet der Verkäufer hier auch für positives Interesse, das heißt wohl, selbst wenn er sich geirrt hat, müßte er dem Käufer den Differenzbetrag zum richtigen Artikel erstatten.

 

Das Problem ist, dass diese Thermostate gebraucht kaum angeboten werden. Und ein neues kann der Käufer ja auch schlecht verlangen. Daher mein Ratschlag an Käufer und Verkäufer : Einigt Euch auf einen fairen Erstattungsbetrag. 

 

Alternativ könnte TE sicherlich das Thermostat auch bei sich zu Hause ersteinmal ausbauen und sich selbst ein neues kaufen. Zum Spaß wird die Verpackung ja nicht rumliegen. Damit hätte er zumindest zeitnah Ersatz besorgt. 

 

Da würde ich trotzdem vorher nochmal ganz genau mit dem Käufer absprechen, was für ein Thermostat er erwartet hat. nicht, dass er eines für die Fußbodenheizung erhält und eine Nachtspeicherheizung hat. Bzw. gibt es auch Eberle Thermostate, die so ausschauen, wie das Heimeier-Ding, vielleicht wollte er auch so eines haben ?

für die Zukunft....

Passwort für deinen Account ändern,

deine Daten solltest du nicht so großzügig weitergeben, auch wenn es die Schwägerin war,

oft genug liest man hier, das da einer aus der puckeligen Verwandschaft was eingestellt hat und nicht liefert oder abweicht (wie du nun leidlich erfahren durftest)

http://www.ebay.de/itm/300829063951?nma=true&si=NfkHfJDLGhACEOOIXZsN7vlpHdk%3D&rt=nc&_trksid=p4340.l...

 

Nungut, Foto passt eindeutig nicht zur Artikelbeschreibung.

 

Ein neues Eberle Thermostat kostet um die EUR 70, Anspruch hätte der Käufer aber auf ein gebrauchtes.

 

Preisvergleich zum Gebrauchten finde ich grade nicht. Versucht Euch doch zu einigen.

 

Was ich fair fänd : Gebrauchtes Teil vielleicht 20-30 EUR (sie hatte ja keinen richtigen Mitbieter), Artikelbeschreibung & Foto eindeutig falsch (hätte sie auch mal nachfragen können), also faire Erstattung: EUR 15 von Deiner Seite an sie (plus 4 EUR für das Heimeier) und sie soll das andere Teil entsorgen.

Antworten (16)

Antworten (16)

Tri-tra*

Lerne Du erstmal lesen. Da steht "Eberle Instat Plus 3"

Verträge werden nach Text geschlossen, nicht nach grottenschlechten Beispielfotos,

auf denen nichts zu erkennen ist.

 

Den hat der TE verkauft und den hat er zu liefern.

Wo er den herbekommt, ist seine Sache.

 

 

 

melsaha,

Schon klar. Beratungsresizenz hoch drei.

Du willst nur lesen, was Dir gefällt.

 

Sollte der Käufer zum Rechtsanwalt oder gar vor Gericht gehen,

wirst Du noch mehr hören, das Dir nicht gefällt. Aber das Urteil wirst Du

dann wohl auch "überlesen".

 

 

Warum fragst Du hier überhaupt, wenn Du ja doch nur die falschen Antworten

hören willst, die Du Dir auch schon selbst gegeben hast?

eine_frage
Auf Erkundungstour

@te

stell dir einfach mal folgende frage selbst und wie du reagieren würdest...

 

due bietest auf en ralf lauren hemd und in der beschreibung wird mehrfach dieser name erwähnt und beschrieben... das bild ist so schlecht das du fast nix oder wenig erkennen kannst...

du kaufst das dann für 2 euro und der verkäufer liefert dir eins von KIK...

und als du das bemängelst und das ralf lauren möchtest, bitet dir der verkäufer zwar die rückabwicklung und erstattung an, aber das tolle ralf lauren haste trotzdem noch nicht...

 

du würdest auch das tolle hemd haben wollen und nicht das billigprodukt von KIK, auch wenn der käufer nur 2 euro dafür bezahlt plus versand...

melsaha

Von "gewolltem Betrug" hat im ganzen Thread niemand etwas gesagt.

 

Tatsache ist aber, daß Du einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen hast

über den Verkauf eines ausführlich beschriebenen Thermostates einer

bestimmten Marke. Diesen Vertrag hast Du einzuhalten und kannst Dich nicht

damit herausreden, daß eine andere Person beim Einstellen einen "Irrtum"

begangen habe. Es ist Dein Account, Du bist dafür verantwortlich.

 

Daß Du nicht zu Deinen Verträgen stehen willst, finde ich allerdings

in der Tat ebenso "verstörend" wie Deine Beiträge hier.

 

Du verstehst es einfach nicht, daß Du einen Vertrag geschlossen hast,

den Du einzuhalten hast. Das ist das Problem.

 

Und Du willst Dir auch nichts sagen lassen.

 

 

melsaha
Auf Erkundungstour

Ich bedanke mich für alle hilfreichen und interessanten Antworten und Hinweise auf meine Frage (und die anderen Kommentare "überlese" ich mal... 😉 ).

 

Ich denke, ich habe nun genug Information bekommen, um weiter agieren zu können und werde mich hier ausklinken.

Nachtrag:

 

 

Da steht ausdrücklich:

EBERLE 053720141900 Eberle Instat Plus 3 R Uhrenthermostat

 

Anspruchsvolles Design, Bimetall-Technik mit thermischer Rückführung

und hoher Präzision, Aufputzmontage oder direkt auf UP-Dose...usw.

 

Der Artikel ist ausführlich beschrieben.

Und genau diesen beschriebenen Artikel hast Du zu liefern.

 

Rückerstattung der 4 Euro Gesamtbetrag reicht nicht.

Das ist als würde ein erwischter Ladendieb anbieten, die eingesteckte Ware

nachträglich zu bezahlen und meinen, die Sache sei damit erledigt.

 

 

 

 

Auf dem Bild erkenne ich so gut wie gar nichts.

Das ist komplett schwarz mit irgendwas quadratischem drauf, das

in der unteren Ecke etwas Rundes hat. Lesen kann ich darauf überhaupt nichts.

 

Könnte auch 'ne Dose Margarine sein oder Speisequark. Soll das Runde

in der Ecke eine Sonnenblume darstellen? Sonnenblumenmargarine?

Vielleicht auch eine Schachtel Kabelschellen oder Pralinen.

Keine Ahnung, was das darstellen soll.

 

Ist aber auch egal. Die Artikelbeschreibung ist schließlich eindeutig.

Da steht ja ganz klar, worauf man bietet: ein Eberle-Thermostat Instat Plus.

 

Das hast Du verkauft und das mußt Du auch liefern.

 

 

melsaha
Auf Erkundungstour

Herr Mecker, ich habe keine Ahnung welche verstörenden ebay-Erfahrungen Du hinter dir hast, dass du gleich bei jedem Verkäufer von gewolltem Betrug ausgehst.

 

Wenn ich hier nicht die Wahrheit sagen würde, würde ich mir das Forum hier sicherlich sparen!

Die Lösung ist doch ganz einfach:

 

Du ersteigerst hier bei eBay einen Eberle-Thermostat und schicktst ihn

Deinem Käufer. Du hast Eberle verkauft, also mußt Du Eberle liefern

und nicht irgendwas anderes mit Marken-Pappkarton.

 

 

 

Dein "Irrtum" ist doch nur 'ne faule Ausrede.

Mal war's die Katze, mal das Kind, mal die Oma und nun soll die

Schwägerin einen 'Fehler' gemacht haben. Nur Analphabeten gucken Bilder.

Wer lesen kann, liest den Text und da steht "Eberle".

 

Der Käufer hat nach "Eberle" gesucht, auf "Eberle" geboten und Du

hast "Eberle" zu liefern, weil Du "Eberle" angeboten hast. Basta.

 

Auch Spaßverkäufer sind für ihre Angebote verantwortlich.

 

eine_frage
Auf Erkundungstour

was ist daran übertrieben, wenn ein käufer das öchte was angeboten wurde und wofür dieser geboten hat...

EBERLE stht mehrfach im angebot, sowohl überschrift als auch test... sogar mit nummer und konkreter bezeichung...

 

 

 

eine_frage
Auf Erkundungstour

es steht deutlich in der überschrift EBERLE und das mehrfach und auch so im angebotstext...

da steht sogar noch eine numemr von EBERLE bei...

 

das foto ist schon sehr dunkel und klein um da etwas zuerkennen, geschweige den kleinen aufschriftenzug...

melsaha
Auf Erkundungstour

Ich habe kein Problem damit, dass das Gerät nur für 2 EUR weggegangen ist. Finde die Forderung des Käufers aber schon etwas übertrieben.

melsaha
Auf Erkundungstour

Artikelnummer: 300829063951

melsaha
Auf Erkundungstour

woher sollte der käufer wissen, das du ein anderes gerät lieferst als angeboten und abgebildet...

 

Der Aufdruck auf dem abgebildeten Gerät ist nicht "EBERLE", wie im Auktionstext angebeben, sondern lesbar "Heimeier".

 

das deine schwägerin für dich eingestellt hat, entbindet dich nicht von der lieferpflicht, den du bist für deinen account verantwortlich...

 

Das ist mir klar. Ich würde nur gerne wissen, ob der Käufer mit Recht ein soviel teureres Gerät einfordern kann oder nicht. Ich habe ihm ja die komplette Kostenrückerstattung angeboten.

eine_frage
Auf Erkundungstour

und das das über deinen account angebotene gerät 100 euro koste, ist kein grund das du dem käufer nur die rückabwicklung anbietest...

tatsächlich kann der käufer auch auf lieferung des richtigen gerätes behaaren... notfalls könnte dies das gerichtlich geltend machen, das ürde dich dann noch etwas mehr als 100 euro kosten...

 

und das das gekaufte gerät bei dir im angebot für 2 euro rausging, ist zwar wenig, aber dein pech... du oder deine schwägerin hätten ja auch einen höheren startpreis festlegen können...

 

auch wäre es möglich gewesen, das das markengerät für nur 2 euro verkauft wird... das ist das risiko, das jeder eingeht, der zugeizig ist, ein paar einstellgebühren zubezahlen und deshalb die kostenlosen 1 euro angebote wählt...

eine_frage
Auf Erkundungstour

@te

woher sollte der käufer wissen, das du ein anderes gerät lieferst als angeboten und abgebildet...

 

ist schon weit hergeholt, das der käufer im vorfeld bei deiner ebschreibung einen fehler erkennt und diesen ausnutzen will...

 

das deine schwägerin für dich eingestellt hat, entbindet dich nicht von der lieferpflicht, den du bist für deinen account verantwortlich...

 

 

Keine Ahnung,ob und wo da die Unterschiede sind aber ich würde auch ein Eberle Gerät verlangen.

Das da ein anderes abgebildet ist,wäre mir nicht aufgefallen (auf dem Netbook ist das Bild sehr klein und die Schrift darauf nicht mehr lesbar).

Artikelnummer?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder